Uber-App: Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher Beifall von der Taxi-Lobby, die Zeche zahlen aber die Kunden mit einem eingeschränkten und teureren Mobilitätsangebot
Zum Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main über die Fahrdienstvermittlung durch die Uber-App erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Das Verbot der Fahrdienstvermittlung per Uber-App zeigt: Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist mehr als überfällig. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war. Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher. Leidtragende sind die Fahrgäste. Heute ermöglichen digitale Technologien eine individuelle und umweltfreundliche Mobilität mit Hilfe verschiedenster Verkehrsmittel, vom Leihfahrrad über den E-Scooter bis hin zu Car- und Ride-Sharing. Es geht nicht um ein einzelnes Unternehmen, es geht um eine ganze Branche und die Frage, wie wir morgen eine klimafreundliche und zugleich komfortable und bezahlbare Mobilität in unseren Städten und auf dem Land organisieren wollen.
Wir sollten neue Mobilitätsdienste und digitale Plattformen, die sie anbieten, unterstützen und aufhören, ihnen Steine in den Weg zu legen. Zwei Drittel der Bundesbürger sehen Fahrdienste als eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot. Gesetze müssen angesichts sich verändernder Realitäten regelmäßig überprüft und wo notwendig angepasst werden – und dürfen nicht dazu dienen, neue Wettbewerber vom Markt fernzuhalten. Dafür gibt es zwar Beifall von der Taxi-Lobby, die Zeche zahlen aber die Kunden mit einem eingeschränkten und teureren Mobilitätsangebot." (Bitkom: ra)
eingetragen: 05.03.20 Newsletterlauf: 16.03.20
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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