Eckpunkte zu Venture-Capital-Gesetz


Wagniskapital-Pläne der Bundesregierung bleiben mutlos
Bundeskabinett will zusätzliche Steuerbelastung für Start-ups und Business Angels verhindern - Bitkom kritisiert das Fehlen konkreter Maßnahmen, um mehr privates Wagniskapital zu mobilisieren

(07.10.15) - Das vom Bundeskabinett verabschiedete "Eckpunktepapier Wagniskapital" ist nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom ein Zeichen, dass die Bundesregierung das Problem der im internationalen Vergleich viel zu geringen finanziellen Mittel für Start-ups in Deutschland erkannt hat und endlich eine ressortübergreifende Lösung anstrebt. Für Erleichterung bei Start-ups und Investoren sorgt vor allem die Ankündigung, dass innovative Unternehmen auch weiterhin von einer Besteuerung von Gewinnen aus Streubesitzbeteiligungen ausgenommen werden sollen. "

Wenn die Bundesregierung hier Wort hält, wird eine völlig überflüssige und schädliche zusätzliche Besteuerung von Start-ups und Business Angels verhindert", sagt Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. "Gleichwohl verbessert sich die Finanzierungssituation von Start-ups damit überhaupt nicht, sondern es werden nur geplante Verschlechterungen abgewendet." Die einzige konkrete Maßnahme, für die zusätzliche Mittel bereitgestellt werden und von der Start-ups direkt profitieren können, ist die ab 2016 vorgesehene Ausweitung des Förderprogramms "Invest", bei dem Investoren künftig einen 20-prozentigen Zuschuss bis zu einer maximalen Investitionssumme von 500.000 Euro pro Jahr erhalten können.

"Wenn Deutschland tatsächlich, wie in dem Eckpunktepapier Wagniskapital der Bundesregierung angekündigt, eine neue Gründerzeit ausrufen will, dann sind die konkreten Vorschläge leider viel zu mutlos und greifen zu kurz", sagt Veltkamp. Bund und Länder müssten nun gemeinsam das Eckpunktepapier zügig weiterentwickeln, damit das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden könne. Die Förderung des Wagniskapitalmarkts darf sich nach Ansicht des Bitkom nicht auf Erweiterung und Flankierung staatlicher Förderprogramme beschränken, sondern muss die Rahmenbedingungen für die Freisetzung privaten Wagniskapitals nachhaltig verbessern. Nur so könnten die nötigen Investitionssummen für echte Wachstumsfinanzierungen erreicht und die Lücke zu den führenden Wagniskapitalstandorten geschlossen werden. Veltkamp: "In der Vergangenheit haben viel zu oft besonders vielversprechende Start-ups Deutschland Richtung USA verlassen, um dort Wachstumskapital einzusammeln. Das vorgelegte Eckpunktepapier wird daran vermutlich leider nichts ändern."

Ausdrücklich begrüßt Bitkom, dass die Bundesregierung sich für die Beibehaltung der Steuerbegünstigungen für Fondsinitiatoren, die sogenannten Carried Interests, einsetzt. Diese sind international üblich, sollen aber dennoch nach dem Willen der Bundesländer gestrichen werden. Bitkom unterstützt darüber hinaus den Vorschlag, Managementdienstleistungen für Beteiligungsfonds von der Umsatzsteuer zu befreien. Dadurch würde eine steuerliche Benachteiligung des deutschen Steuerrechts endlich aufgehoben und Deutschland könnte an dieser Stelle den Wettbewerb auf Augenhöhe mit anderen Ländern führen.

Hoffnungsvoll stimme zudem, dass das Eckpunktepapier von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium gemeinsam getragen werde. "In der Vergangenheit haben Wirtschafts- und Finanzpolitiker zu oft gegeneinander gearbeitet, etwa beim Kleinanlegerschutzgesetz, das Crowdinvesting in Deutschland deutlich erschwert hat", so Veltkamp. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen