Bitkom zur Novelle des NetzDG


Bitkom: "Mit dieser zweiten Novelle des NetzDG setzt Deutschland seinen nationalen Sonderweg fort"
"Des Weiteren wird beim Versuch, für Nutzerinnen und Nutzer ein einheitliches Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, mit dem neuen, so genannten Gegenvorstellungsverfahren ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen"



Der Bundestag verabschiedete im Mai 2020 eine weitere Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Mit dieser zweiten Novelle des NetzDG setzt Deutschland seinen nationalen Sonderweg fort und entfernt sich immer weiter von den übrigen europäischen Staaten. Zugleich schießt die NetzDG-Novelle beim Versuch, die Nutzerrechte zu stärken, weit über das Ziel hinaus. Aktuell wird auf EU-Ebene der Digital Services Act diskutiert. Er wird schon bald ein einheitliches, harmonisiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten einführen - insbesondere auch beim internen Beschwerdemanagement der Online-Plattformen. Anstatt sich auf die Gestaltung dieser europäischen Regeln für alle Anbieter zu konzentrieren, wird wieder einmal eine überkomplexe nationale Lösung entwickelt. Gerade in der digitalen Welt brauchen wir einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt und nicht noch mehr nationalstaatliche Fragmentierung.

Des Weiteren wird beim Versuch, für Nutzerinnen und Nutzer ein einheitliches Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, mit dem neuen, so genannten Gegenvorstellungsverfahren ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen. So sollen künftig bei Beschwerden über Beiträge Stellungnahmen der Betroffenen angefordert und diese im Einzelfall geprüft und die Entscheidung individuell begründet werden – und zwar unabhängig davon, ob der Beschwerdegrund im NetzDG geregelt ist oder in den Hausregeln der Plattform. Angesicht der hohen Fallzahlen wird durch diese Vorschrift ein immenser administrativer Aufwand erzeugt. Dies wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass nicht nur Hate Speech und kriminelle Inhalte gemeldet werden, sondern auch häufig auch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen, die schlicht der persönlichen Meinung und politischen Weltsicht der Beschwerdeführenden nicht entsprechen.

Die Bundesregierung wäre gut beraten gewesen, so kurz vor einer EU-Regelung auf diese erneuten Änderungen des NetzDG zu verzichten. Wichtig ist jetzt, dass das NetzDG spätestens mit Inkrafttreten des Digital Services Act schnell an die europaweiten Regeln angepasst wird."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 28.06.21
Newsletterlauf: 16.09.21

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