Reparaturen: Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch sogenannte Refurbished-IT ersetzt werden können Bitkom fordert eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte wie Smartphones und Laptops
Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher – das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte – sogenannte Refurbished-IT – ersetzt werden können. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen so lange Wartezeiten für eine Reparatur, gleichzeitig werden Ressourcen und Umwelt geschont.
Allerdings hätte es klarere Vorgaben gebraucht, wann der Austausch durch Refurbished-IT möglich ist. Hier besteht künftig für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Hersteller und Händler Unsicherheit. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur in Deutschland pragmatisch vorgeht, Anreize setzt und keine neuen bürokratischen Hürden aufbaut. Bitkom fordert insbesondere eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte wie Smartphones und Laptops.
Reparaturen sind ein Baustein für mehr Nachhaltigkeit bei elektronischen und digitalen Geräten. Ein Recht auf Reparatur kann eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie aber nicht ersetzen, und diese Strategie fehlt bislang. Wichtig ist, dass weitere umweltschützende und ressourcenschonende Maßnahmen ergriffen werden. Re-Use, Refurbishment, Repair und Remanufacturing – Flexibilität sowohl für Hersteller als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gleichwertig betrachtet und gefördert werden." (Bitkom: ra)
eingetragen: 29.05.24 Newsletterlauf: 05.08.24
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Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
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