Bitkom-Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz


Ein Personenbeförderungsgesetz, das die Interessen der Menschen gerade außerhalb der Ballungszentren in den Mittelpunkt stellt und zum Gelingen der Verkehrswende beitragen sollt, muss mutiger sein
Nachfrage nach neuen Mobilitätsdiensten besonders hoch



Das neue Personenbeförderungsgesetz ist allenfalls ein halber Schritt in die richtige Richtung. Statt konsequent digitale Technologien für eine innovative, ressourcenschonende Mobilität einzusetzen, wird in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status Quo gesetzlich verankert. So wird es auch in der Neufassung eine Rückkehrpflicht für auftraglose Mietwagen geben.

Der staatlich verordnete Zwang, mit leerem Wagen zu einem definierten Standort zurückzufahren, ist wirtschaftlich unsinnig und schadet der Umwelt. Die Rückkehrpflicht atmet den Geist des vorigen Jahrhunderts. Sie ist ein Anachronismus und dient nur dazu, ein überteuertes Geschäftsmodell fortzuschreiben. Gerade in ländlichen Regionen kann damit Ride Hailing faktisch kaum angeboten werden. Hinzu kommt, dass in Großstädten die Behörden Einschränkungen für Ride-Hailing-Dienste verhängen können, wenn der Verkehr mit Mietwagen einen Anteil von 25 Prozent überschreitet. Dann dürfen zum Beispiel ab bestimmten Uhrzeiten bestimmte Gebiete nicht mehr angefahren werden. Oder: Wer zu erfolgreich ist, der soll künftig bestraft werden können.

Dabei ist gerade auf dem Land die Nachfrage nach neuen Mobilitätsdiensten besonders hoch. Nach einer in dieser Woche vorgestellten Bitkom-Studie sagen 87 Prozent der Bundesbürger und 91 Prozent der Landbevölkerung, dass neue Mobilitätsangebote wie Ride Hailing, Ride Pooling oder Sharing die Lebensqualität auf dem Land erhöhen können. Und dort, wo diese Dienste bereits angeboten werden, sind die Nutzer mit ihnen deutlich zufriedener als mit klassischen ÖPNV-Angeboten wie Bus und Bahn oder insbesondere dem Taxi. Ein Personenbeförderungsgesetz, das die Interessen der Menschen gerade außerhalb der Ballungszentren in den Mittelpunkt stellt und zum Gelingen der Verkehrswende beitragen sollt, muss mutiger sein und digitale Mobilität ermöglichen anstatt sie zu verhindern.

Erfreulich ist, dass die Novelle eine klare gesetzliche Grundlage für neue Mobilitätsdienste wie Ride-Pooling und Ride-Sharing schafft. Allerdings gibt es auch hier eine Reihe nicht nachvollziehbarer Einschränkungen. So sollen etwa beim Ride Pooling die Kommunen das letzte Wort haben und Obergrenzen für Anbieter festlegen können. Dies wird für die Fahrgäste zu einem Flickenteppich von Angeboten führen und erschwert es den Unternehmen, wirtschaftlich tragfähige Dienste zu etablieren. Inakzeptabel ist auch, dass die Anbieter neuer Mobilitätsdienste anders als kommunale Verkehrsunternehmen weiterhin den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen.
(Bitkom: ra)

eingetragen: 10.02.21
Newsletterlauf: 22.04.21

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen