Bitkom zum Cyber Resilience Act


Bitkom-Präsident Achim Berg: "Wichtiger Beitrag zur Stärkung der Cybersicherheit"
Sicherheit von IoT-Geräten und zusätzliche Compliance-Kosten: Bitkom kritisiert gleichzeitig hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen




Die EU hat den Cyber Resilience Act vorgestellt, mit dem die Sicherheit von IoT-Geräten verbessert werden soll. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Europa muss die Abwehr von Cyberangriffen stärker in den Fokus rücken. Der Cyber Resilience Act kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit vernetzter Geräte leisten. Ein wirksamer Schutz vor Cyberkriminellen ist Voraussetzung dafür, dass die Geräte und Technologien im vernetzten Zuhause auf ein neues Sicherheitsniveau gebracht werden. Krisenfestigkeit war wohl selten so wichtig wie heute, der Cyber Resilience Act kommt genau zur richtigen Zeit."

Berg sagte weiter: "Der Cyber Resilience Act schafft deutlich mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, indem Security by Design rechtlich vorgegeben und Updates für den Lebenszyklus des Produkts garantiert werden. Er schafft aber zugleich einen hohen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, unter anderem durch umfangreiche Dokumentationspflichten.

Kritisch bewertet Bitkom die Umsetzungsfrist von 24 Monaten nach Inkrafttreten, die angesichts der deutlich längeren Entwicklungszyklen viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Umso wichtiger ist, die zusätzlichen Compliance-Kosten, die durch den Cyber Resilience Act auf die Unternehmen zukommen, möglichst gering zu halten. Dazu gehört auch eine klare und eindeutige Gesetzgebung. Der Cyber Resilience Act darf nicht zu neuer Rechtsunsicherheit in den Unternehmen führen – die Datenschutz-Grundverordnung sollte hier ein mahnendes Beispiel sein." (Bitkom: ra)

eingetragen: 22.09.22
Newsletterlauf: 03.11.22

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen