Fehlberatung und BaFin-Register
Bankenverband bringen eigenen Vorschlag zum Anlegerschutz
Bislang sieht der Regierungs-Entwurf des Anlegerschutzgesetzes vor, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der BaFin zu registrieren und zu kontrollieren
(25.01.11) - Die privaten Banken unterstützen die Pläne der Deutschen Bundesregierung, die Anlageberatung wirksam zu kontrollieren mit einem eigenen Vorschlag.
"Wir brauchen kein monströses Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes (BdB - Bundesverband deutscher Banken), Michael Kemmer, in Berlin. Kemmer betont: "Zufriedene Kunden sind das A und O im Bankgeschäft, denn nur zufriedene Kunden bleiben unsere Kunden."
Bislang sieht der Entwurf des Anlegerschutzgesetzes vor, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Der Bankenverband hält dies für weit überzogen.
Denn allein durch eine Erfassung von Mitarbeiternamen werde die Kontrolltätigkeit der BaFin nicht verbessert. Das Register stelle vielmehr alle Beschäftigten unter Generalverdacht, die im Interesse ihrer Kunden ordnungsgemäß beraten. "In der Flensburger Punktekartei werden auch nicht alle deutschen Führerscheininhaber erfasst, sondern nur diejenigen, die gegen wichtige Verkehrsvorschriften verstoßen", verdeutlicht Kemmer.
Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, die Anlageberatung durch die BaFin besser und effizienter beaufsichtigen zu können, lasse sich anders und weniger einschneidend erreichen.
Daher hat der Bankenverband einen eigenen Vorschlag entwickelt, der auch dem Gesetzgeber seit Oktober 2010 vorliegt:
>> Die Banken werden verpflichtet, Fälle eklatanter oder wiederholter Fehlberatung der BaFin unverzüglich mitzuteilen.
>> Dabei sollen die Identitäten des Beraters und auch seines Vorgesetzen offengelegt werden.
>> In ein BaFin-Register kommen nur solche Mitarbeiter, die eklatant oder wiederholt wegen Fehlberatung aufgefallen sind.
Michael Kemmer sagte: "Unser Vorschlag verbessert die Kontrollmöglichkeiten der BaFin deutlich. Sie kann jederzeit überprüfen, ob auch gemeldet wird. Hingegen ist das vom Bund geplante Register kein taugliches Mittel, die Qualität der Beratung zu verbessern." (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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