Vergemeinschaftung der Einlagensicherung


Deutsche Kreditwirtschaft lehnt Vorschlag der Europäischen Kommission zum einheitlichen europäischen Einlagensicherungssystem ab
Würden die bewährten nationalen Sicherungssysteme wie in dem Kommissionsvorschlag vorgesehen EU-weit vergemeinschaftet, würde das nicht dem Ziel gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme zu erhöhen

(24.02.16) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Verordnungsvorschlag, ein europäisches Einlagensicherungssystem zu schaffen, entschieden ab. Die deutschen Banken und Sparkassen bekräftigen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag auch ihre Bedenken gegen den Zeitpunkt der beabsichtigten Einführung und gegen die Ausgestaltung des vorgeschlagenen Einlagensicherungssystems. Die seit Jahren etablierten nationalen Einlagensicherungssysteme fördern nach Ansicht der DK insbesondere das Vertrauen der Einleger in ihr Kreditinstitut. Würden die bewährten nationalen Sicherungssysteme wie in dem Kommissionsvorschlag vorgesehen EU-weit vergemeinschaftet, würde das nicht dem Ziel gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme zu erhöhen. Hier wären andere Maßnahmen zielführender.

Bevor über ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem diskutiert werden könnte, müssten sich zunächst die Einlagensicherungsrichtlinie, der einheitliche Abwicklungsmechanismus und die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) als funktionsfähig erweisen. Zudem gibt es in den Mitgliedstaaten gesetzliche Unterschiede bei der Einlagensicherung.

Des Weiteren müssen die den Bankbilanzen immer noch innewohnenden Risiken weiter deutlich reduziert werden. Die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung würde zum jetzigen Zeitpunkt eine Vergemeinschaftung der Risiken aus der Staatsverschuldung darstellen, da nach den aktuellen Eigenkapitalvorschriften Staatsanleihen in der Bilanz weiterhin als risikolos gelten. Ohne einen Abbau der existierenden Altrisiken besteht die Gefahr, dass Fehlanreize geschaffen werden, die in einer Vergemeinschaftung der Risiken münden würde.

In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag äußert die Deutsche Kreditwirtschaft zudem erhebliche Zweifel an der rechtlichen Grundlage des Kommissionsvorschlags. Zudem sei weder das vorgeschriebene Anhörungsverfahren noch eine umfassende Auswirkungsstudie seitens der Kommission durchgeführt worden. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen