Bankenverband zum Stresstest


Michael Kemmer: "Die Entscheidung der EBA im diesjährigen Bankenstresstest das Core Tier-1-Kapital zugrunde zu legen ist aus Sicht der privaten Banken nicht sachgerecht"
Es handele sich bei dem Test zudem um ein hypothetisches Szenario, aus dem sich keine konkreten Kapitalanforderungen für Banken ableiten dürfen


(23.03.11) - Die europäische Bankenaufsicht (EBA) hat in London die offiziellen Kriterien für den europäischen Bankenstresstest vorgestellt, an dem 13 Banken aus Deutschland teilnehmen werden.

Hierzu erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes:
"Die Entscheidung der EBA im diesjährigen Bankenstresstest das Core Tier-1-Kapital zugrunde zu legen ist aus Sicht der privaten Banken nicht sachgerecht. Damit wird ein noch nicht gültiger Kapitalbegriff angewandt, und so die Regeln von Basel III defacto vorgezogen. Aus gutem Grunde hatten sich die Aufsichtsbehörden aber für eine schrittweise Umsetzung der neuen Kapitaldefinitionen entschieden. Es wäre daher sinnvoller, wenn der Test auch die Instrumente als Kernkapital anerkennt, die im gestressten Zeitraum - also den Jahren 2011 und 2012 - gültig sind und für die Abdeckung potentieller Verluste zur Verfügung stehen.

Es handelt sich bei dem Test zudem um ein hypothetisches Szenario, aus dem sich keine konkreten Kapitalanforderungen für Banken ableiten dürfen. Der Test liefert zwar wertvolle Informationen darüber, ob das Bankensystem grundsätzlich stressresistent ist. Es wäre aber verkehrt anzunehmen, dass er Rückschlüsse darüber zulässt, ob eine einzelne Bank ein tragfähiges Geschäftsmodell hat. Auch darf der Stresstest nicht dazu führen, dass die aktuell gültigen gesetzlich festgelegten Eigenkapitalanforderungen verschärft werden."
(Bankenverband: ra)

Lesen Sie auch:
Bankensystem im Stresstest

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen