Überweisungen und Lastschriften in Euro


Deutsche Kreditwirtschaft fordert realistische Umstellungsdaten beim Übergang von nationalen zu europaeischen Zahlungsverkehrsverfahren
Wirtschaftspolitische Spitzenverbände für eine gesetzliche Lösung, damit heutige nationale Lastschriftmandate wie die Einzugsermächtigung auch europaweit mit den europäischen Lastschriftverfahren genutzt werden können

(21.04.11) - Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft fordern vom europäischen Gesetzgeber längere Übergangsfristen von 48 Monaten beim Übergang von nationalen auf europäische Zahlungsverkehrsverfahren. Diese Übergangsfristen seien im Sinne aller Marktteilnehmer und sollten mit einem einheitlich festgelegten Enddatum für nationale Überweisungen und Lastschriften verbunden werden. Dadurch könnten die Bedürfnisse von Verbrauchern, von Unternehmen und der Öffentlichen Hand besser berücksichtigt werden.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2010 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung vorgelegt, mit der technische Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro festgelegt werden sollen. So will der europäische Gesetzgeber den Übergang auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum - die Single Euro Payments Area (SEPA) - weiter beschleunigen. Geht es nach den derzeitigen Vorstellungen der Europäischen Kommission, werden nationale Überweisungen ein Jahr und nationale Lastschriften zwei Jahre nach Inkrafttreten der geplanten EU-Verordnung durch einheitliche europäische Verfahren abgelöst.

Doch die deutsche Kreditwirtschaft und weitere Wirtschaftsverbände der Industrie, des deutschen Handwerks, der Versicherungs- und Kreditwirtschaft, der Energie- und Wasserwirtschaft, der Wohnungs- und Immobilienunternehmen weisen auf die Notwendigkeit längerer Übergangsfristen hin. Gemeinsam hat man daher ein Positionspapier mit wesentlichen Eckpunkten erarbeitet.

Unter anderem setzen sich die wirtschaftspolitischen Spitzenverbände für eine gesetzliche Lösung ein, damit heutige nationale Lastschriftmandate (in Deutschland ist dies die Einzugsermächtigung) auch europaweit mit den europäischen Lastschriftverfahren genutzt werden können. Ansonsten müssten zum Beispiel für alle bisher geltenden Einzugsermächtigungen neue Lastschriftmandate eingeholt werden - ein nicht zu vertretender Aufwand. In Deutschland werden jährlich 8,4 Milliarden Lastschriften getätigt. Dies entspricht 40 Prozent am gesamten europäischen Lastschriftaufkommen. (Bankenverband: ra)

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