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Betrug und Markenmissbrauch


Generische Top Level Domains und Online-Markenschutz: Interview mit Frank Schulz, Regional Manager Central Europe bei MarkMonitor
"Illegale und betrügerische Aktivitäten wird es weiterhin sowohl auf den bisherigen als auch auf den neuen TLDs geben"


(02.04.12) - Die Frist für die Bewerbung um die neuen generischen Top Level Domains (gTLD) läuft am 12. April ab. Unternehmen brauchen sich daher nicht länger Gedanken darüber zu machen, ob sie sich für oder gegen eine Bewerbung entscheiden. Dies bedeutet aber nicht, dass das Thema damit abgeschlossen ist. Denn auch nach Einführung der neuen gTLDs werden Betrug und Markenmissbrauch im Internet ein zentrales Thema bleiben. Frank Schulz, Regional Manager Central Europe bei MarkMonitor, erklärt, was Unternehmen für den Schutz ihrer Marke zukünftig zu beachten haben.

Welche Risiken ergeben sich durch die Einführung von neuen gTLDs für die Unternehmen, die sich für eine eigene Domain beworben haben?
Frank Schulz:
Vor allem in der Einführungsphase wird für einen bestimmten Zeitraum Verwirrung bei den Kunden herrschen. Für Unternehmen können ein Traffic-Verlust und damit einhergehende Umsatzeinbußen die Folge sein. Gleichzeitig bildet diese Konfusion den idealen Ansatzpunkt für Betrüger und Markenmissbrauch. Illegale und betrügerische Aktivitäten wird es weiterhin sowohl auf den bisherigen als auch auf den neuen TLDs geben. Sie werden aber vor allem in der Übergangsphase zunehmend auftreten, was den Markenschutz im Internet für Unternehmen noch wichtiger macht.

Mit was für betrügerischen Aktivitäten ist dabei zu rechnen?
Schulz:
An dieser Stelle sind Phishing und Cybersquatting zu nennen. Von Identitätsdiebstahl, dem sogenannten Phishing, spricht man, wenn die Originalseite eines Unternehmens identisch kopiert wird, um mögliche Kunden per E-Mail anzulocken und auszuspähen. Halten diese die Seite für das Original und geben Ihre Daten ein, können die Betrüger problemlos persönliche Informationen wie Benutzernamen, Passwörter oder Kreditkartendaten ausspionieren.
Eine weitere betrügerische Aktivität im Internet ist das Cybersquatting. Gemeint ist damit die Registrierung von Domain-Namen, die einen Markennamen, einen Slogan oder ein Handelszeichen beinhalten, an dem der Registrant keine Rechte hat und die für illegale Zwecke genutzt werden. Auf diesen Seiten werden in der Regel gefälschte Produkte angeboten oder andere Seiten verlinkt. So gelangt man wiederum auf Fälscherseiten. Manche verlinken aber auch Originalseiten, wofür Markeninhaber jedoch ungerechtfertigte Provisionen zahlen müssen.

Ändert sich für Unternehmen, die sich nicht für eine gTLD beworben haben, irgendetwas durch die Einführung der neuen Domains?
Schulz:
Auch wenn ein Unternehmen sich gegen die Bewerbung um eine gTLD entschieden hat, darf der Markenschutz nicht vernachlässigt werden, da sich durch die generischen TLDs neue Felder für Betrüger öffnen werden. Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, sollten sich alle Markeninhaber – unabhängig davon, ob sie sich für eine eigene TLD beworben haben oder nicht – die Zeit nehmen, alle eingegangenen Anträge zu überprüfen. So können sie feststellen, ob sich jemand für eine Domain beworben hat, die den eigenen Markennamen enthält oder diesem sehr ähnlich ist. Alle Bewerbungen werden ab Mitte April auf der ICANN-Website veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen sieben Monate Zeit, bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) Einspruch einzulegen. Obgleich die ICANN für derartige Fälle feste Prozesse definiert hat, ist es in jedem Fall ratsam, auf spezialisierte Fachanwälte zurückzugreifen.

Ab wann ist es sinnvoll, die Überwachung der neuen TLDs anzugehen, um sich vor betrügerischen Aktivitäten zu schützen?
Schulz:
Aktuell kann man davon ausgehen, dass die Domains ".brands" vor 2013 nicht online gehen werden. Aus diesem Grund wäre ein Monitoring zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sinnvoll, da es schlichtweg überflüssig ist. Bis dahin ist es für die Markeninhaber wichtig, sich vor illegalen Websites, die den eigenen Markennamen nutzen, und deren Gefahren zu schützen und gegen sie vorzugehen. Sobald die neuen gTLDs live gehen, sollten diese dann auf jeden Fall auch Teil der Monitoring-Strategie werden.
(MarkMonitor: ra)

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