Elektroschrott in den EU-Ländern
Umwelt-Compliance: Erhöhte EU-Vorgabe zur Sammlung von Elektroschrott nicht umsetzbar
Ein Teil des Elektroschrotts wegen legaler und illegaler Exporte für die Hersteller nicht mehr erreichbar
(02.04.12) - Die von der EU angepeilten Zielvorgaben zur Sammlung ausgedienter elektrischer Geräte und Energiesparlampen, so genannter Elektroschrott, sind nur dann erreichbar, wenn die Regierungen bereit sind, zusätzliche Maßnahmen durchzuführen. Bis 2021 sollen alle EU-Länder Elektroschrott in einer Menge einsammeln, die 65 Prozent des Durchschnittsgewichts aller Geräte und Lampen entspricht, die in den vorhergehenden drei Jahren pro Jahr verkauft wurden. Allerdings ist ein Teil des Elektroschrotts wegen legaler und illegaler Exporte für die Hersteller nicht mehr erreichbar. Zudem ist einiges auf dem Müll gelandet.
Das ist eines der Ergebnisse der internationalen e-waste-Konferenz. Die Universität der Vereinten Nationen veröffentlicht die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts, das Herkunft und Ziele von Elektroschrott-Lieferungen in den Niederlanden erfasst. Auf Grundlage dieser Studie wurde ein einzigartiges Modell entwickelt, das die Menge an Elektroschrott vorhersagt, die in den jeweiligen Ländern voraussichtlich anfallen wird. Andere europäische Länder können das Modell ebenfalls einsetzen und sind so in der Lage, die Machbarkeit der EU-Vorgabe zur Einsammlung für ihr Land zu beurteilen.
Beispiele für mögliche zusätzliche Regierungsmaßnahmen in den Niederlanden sind eine Lieferverpflichtung für Städte und Gemeinden und den Einzelhandel. Darüber hinaus ist eine Registrierungspflicht für Sammlungs- und Recyclingbetriebe denkbar, die außerdem der Regierung detailliert darüber Bericht erstatten müssen, was genau sie mit ihrem Elektroschrott anfangen und inwiefern sie das "Alt gegen Neu"-Prinzip umsetzen.
Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher kleine Elektrogeräte und Energiesparlampen einfach und kostenfrei abgeben können. Wer gebrauchte Elektrogeräte für Endkunden zur Weiterverwendung in Entwicklungsländer exportieren will, wird in Zukunft nachweisen müssen, dass alle betreffenden Geräte sich in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand befinden. (Wecycle: ra)
Wecycle: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>