Verstoß gegen die Pauschalreiserichtlinie?
Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Reiseanbieter: Anbieter sollen Flugzeiten nicht kurzfristig ändern dürfen
vzbv sieht Verstoß gegen geltendes EU-Recht und mahnt zehn Unternehmen ab
(29.06.11) - Verbraucher können sich bei Flugreisen nicht auf die bei der Buchung angegebenen Zeiten verlassen, weil Airlines und Reiseanbieter sie kurzfristig ändern. Die Folge: Anstatt entspannt am Nachmittag geht es mitten in der Nacht in den Urlaub. Gegen diese Praxis ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtlich vorgegangen. Er hat drei Fluggesellschaften und sieben Reiseanbieter abgemahnt. Vier Anbieter haben Unterlassungserklärungen abgegeben. Gegen die easy Jet Airline Company Limited, Schauinsland-Reisen GmbH, Alltours Flugreisen GmbH und gegen TUI Deutschland GmbH wurde dagegen Klage erhoben.
Reisende erfahren oft erst kurz vor Antritt ihres Fluges die tatsächlichen Flugzeiten. Die bei der Buchung angegebenen Daten haben nur vorläufigen Charakter, meist ohne dass es die Kunden wissen. Denn die entsprechenden Hinweise finden sich versteckt in der Reisebestätigung oder den Allgemeineinen Geschäftsbedingungen. Dort heißt es etwa "Änderungen vorbehalten", "die aktuellen Zeiten entnehmen Sie Ihrem Ticket" oder "Informationen durch Reisebüros sind unverbindlich". Der vzbv sieht in dieser Praxis unter anderem einen Verstoß gegen die Pauschalreiserichtlinie, wonach die konkreten Flugzeiten bei Vertragsschuss oder kurz danach genannt werden müssen.
Nachträglich angekündigte Nachtflüge oder Flüge, die mit einem Verlust an Urlaubszeit verbunden sind, stellen eine starke Beeinträchtigung dar. Die Reisenden müssen ihre Planung oft kurzfristig ändern. Wären ihnen die tatsächlichen Flugzeiten bei der Buchung bekannt gewesen, hätten sie unter Umständen von der Reise Abstand genommen. Kurz vor dem Flugtermin sind sie jedoch vertraglich gebunden, ein Rücktritt wäre mit finanziellen Verlusten verbunden. "Verbraucher benötigen Verlässlichkeit, gerade bei Reisen und im Urlaub", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Änderungen von Flugzeiten dürften nur in engen Grenzen zulässig sein. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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