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Keine systematische Korruptionsprävention


Vielen deutschen Unternehmen fehlen noch immer Anti-Korruptionsprogramme
Control Risks: Deutschlands Führungsrolle bei der Durchsetzung von Anti-Korruptionsgesetzen sei wichtig und richtig


(19.09.12) - Deutschland lag im Jahr 2011 laut Transparency International unter den OECD-Ländern mit 176 Verfahren auf Platz zwei hinter den USA bei der Verfolgung von Korruption. Trotz dieses Verfolgungsdrucks schützen sich noch immer viele deutsche Unternehmen nicht ausreichend und systematisch gegen Korruption durch Mitarbeiter und Manager. Dies gab Control Risks anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes von Transparency International zur Umsetzung der OECD Anti-Korruptions-Konvention zu bedenken.

"Deutschlands Führungsrolle bei der Durchsetzung von Anti-Korruptionsgesetzen ist wichtig und richtig", sagt Ulrich Büchsenschütz, Leiter des Bereiches Corporate Investigations von Control Risks Deutschland. "Obwohl die richtigen Gesetze vorliegen und von den deutschen Behörden auch angemessen geltend gemacht werden, haben immer noch viele deutsche Unternehmen keine systematische Korruptionsprävention eingeführt, um sich vor den Folgen von Schmiergeldzahlungen und Bestechung durch Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schützen."

Man dürfe nicht glauben, dass die Strafverfolgung auf große Unternehmen beschränkt sei, unterstreicht Büchsenschütz. Auch kleine und mittelständische Unternehmen müssten durch ein klares und auch offen kommuniziertes Bekenntnis zur Korruptionsprävention, durch Training der Mitarbeiter, Analyse der Korruptionsrisiken sowie angemessene Überprüfung der Geschäftspartner Korruption den Boden entziehen. Nur so ist bei internationaler Tätigkeit ein angemessener Schutz des Unternehmens vor empfindlichen Geldstrafen und möglichen Ausschlüssen zu erreichen.

Von 2010 auf 2011 ist laut Transparency International in Deutschland die Zahl der Strafverfolgungen wegen Korruption um 30 Prozent gestiegen. Dies hat laut John Bray, international anerkannter Korruptionsexperte von Control Risks und Mitwirkender am Transparency International Bericht, vor allem zwei Gründe: "Deutschlands Behörden sind in der Verfolgung von Korruption sehr effektiv. Mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet, haben sie die Möglichkeit Verdachtsfällen effizient nachzugehen und diese schließlich vor Gericht zu bringen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein."

Auf globaler Ebene sei es wichtig anzuerkennen, so Bray, dass die OECD-Konvention wichtige Standards für Regierungen und damit auch Unternehmen setzt. Es sei im Interesse aller, dass diese auch effektiv umgesetzt werden. (Control Risks: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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