Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Keine systematische Korruptionsprävention


Vielen deutschen Unternehmen fehlen noch immer Anti-Korruptionsprogramme
Control Risks: Deutschlands Führungsrolle bei der Durchsetzung von Anti-Korruptionsgesetzen sei wichtig und richtig


(19.09.12) - Deutschland lag im Jahr 2011 laut Transparency International unter den OECD-Ländern mit 176 Verfahren auf Platz zwei hinter den USA bei der Verfolgung von Korruption. Trotz dieses Verfolgungsdrucks schützen sich noch immer viele deutsche Unternehmen nicht ausreichend und systematisch gegen Korruption durch Mitarbeiter und Manager. Dies gab Control Risks anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes von Transparency International zur Umsetzung der OECD Anti-Korruptions-Konvention zu bedenken.

"Deutschlands Führungsrolle bei der Durchsetzung von Anti-Korruptionsgesetzen ist wichtig und richtig", sagt Ulrich Büchsenschütz, Leiter des Bereiches Corporate Investigations von Control Risks Deutschland. "Obwohl die richtigen Gesetze vorliegen und von den deutschen Behörden auch angemessen geltend gemacht werden, haben immer noch viele deutsche Unternehmen keine systematische Korruptionsprävention eingeführt, um sich vor den Folgen von Schmiergeldzahlungen und Bestechung durch Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schützen."

Man dürfe nicht glauben, dass die Strafverfolgung auf große Unternehmen beschränkt sei, unterstreicht Büchsenschütz. Auch kleine und mittelständische Unternehmen müssten durch ein klares und auch offen kommuniziertes Bekenntnis zur Korruptionsprävention, durch Training der Mitarbeiter, Analyse der Korruptionsrisiken sowie angemessene Überprüfung der Geschäftspartner Korruption den Boden entziehen. Nur so ist bei internationaler Tätigkeit ein angemessener Schutz des Unternehmens vor empfindlichen Geldstrafen und möglichen Ausschlüssen zu erreichen.

Von 2010 auf 2011 ist laut Transparency International in Deutschland die Zahl der Strafverfolgungen wegen Korruption um 30 Prozent gestiegen. Dies hat laut John Bray, international anerkannter Korruptionsexperte von Control Risks und Mitwirkender am Transparency International Bericht, vor allem zwei Gründe: "Deutschlands Behörden sind in der Verfolgung von Korruption sehr effektiv. Mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet, haben sie die Möglichkeit Verdachtsfällen effizient nachzugehen und diese schließlich vor Gericht zu bringen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein."

Auf globaler Ebene sei es wichtig anzuerkennen, so Bray, dass die OECD-Konvention wichtige Standards für Regierungen und damit auch Unternehmen setzt. Es sei im Interesse aller, dass diese auch effektiv umgesetzt werden. (Control Risks: ra)

Control Risks: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen