Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Jugendschutz im Internet


Kommission für Jugendmedienschutz erkennt erstmals Internet-Schutzprogramme an
Filter für eine kindgerechte Internetnutzung


(22.02.12) - Bitkom hat die offizielle Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme fürs Internet begrüßt. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz im Web", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als zuständige staatliche Instanz gestern erstmals zwei Schutzprogramme anerkannt.

Die beiden Filter für eine kindgerechte Internetnutzung stammen von dem gemeinnützigen Verein JusProg und der Deutschen Telekom. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche für ihr Alter ungeeignete Webseiten sehen. Zahlreiche Anbieter arbeiten intensiv an Programmen für den Jugendschutz. Bisher war es aber fast unmöglich, eine formale Anerkennung zu erhalten, was die Verbreitung der Angebote behindert hat.

Rohleder appellierte an Eltern, die Jugendschutz-Angebote im Web aktiv zu nutzen. "Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern wichtig sein und den Erwerb von Medienkompetenz flankieren." Bitkom unterstützt auch die von Staat und Wirtschaft getragene Initiative "FragFinn.de", einen geschützten Surf-Raum für Kinder. Ferner engagiert sich der Verband in Initiativen wie "Deutschland sicher im Netz". Dort bekommen Jugendliche und Erziehungsberechtigte Unterstützung für mehr Sicherheit im Internet. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen