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Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen


SEPA-Compliance: Kreditwirtschaft verlangt bei Online-Einkäufen schriftliche Einwilligung
Lastschriftverfahren steht beim Online-Shopping vor dem Aus


(17.09.12) - Die beim Online-Shopping weit verbreitete Zahlungsmethode des Lastschriftverfahrens steht vor dem Aus, wenn der europäische Zahlungsraum (SEPA) wie geplant umgesetzt wird. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin. Grund ist, dass bei einem Einkauf im Internet künftig eine schriftliche Einwilligung des Kunden für die Abbuchung vom eigenen Konto erforderlich ist. Stichtag für die Umsetzung der entsprechenden SEPA-Verordnung ist der 1. Februar 2014.

Der Bitkom setzt sich deshalb zusammen mit neun weiteren Wirtschaftsverbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ein, die Internet-Lastschrift in ihrer bisherigen Form vorerst zu erhalten. Zunächst sollte die Frist für die Einführung eines neuen Verfahrens um zwei Jahre auf Februar 2016 verschoben werden. Zudem wird die Kreditwirtschaft aufgefordert, bis dahin technisch sichere Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen. "Beim Einkaufen im Internet eine schriftliche Einwilligung für ein Zahlverfahren zu verlangen, bedeutet praktisch ihr Aus", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. Das Lastschriftverfahren sei eine unkomplizierte Zahlungsmethode, die entscheidend zum Erfolg des E-Commerce in Deutschland beigetragen hat.

Mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Euro-Zone vereinheitlicht werden. In diesem Rahmen soll auch ein neues Lastschriftverfahren eingeführt werden. Neben einer schriftlichen Einwilligung für den Bankeinzug können die Kreditinstitute laut SEPA-Verordnung auf freiwilliger Basis eine elektronische Einverständniserklärung akzeptieren. Das lehnt die Kreditwirtschaft aber bislang ab und trägt damit dazu bei, das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vom Markt zu drängen. "Mit den dem E-Postbrief, De-Mail oder dem neuen Personalausweis existieren innovative Verfahren, die den Auftraggeber eindeutig identifizieren und authentifizieren", sagte Kempf. Den Einsatz dieser Technologien sollten die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Internet-Lastschrift auf den Weg bringen.

Nach einer aktuellen repräsentativen Bitkom-Umfrage nutzen 46 Prozent aller Online-Einkäufer das Lastschriftverfahren bei Bestellungen im Internet. Damit liegt das Lastschriftverfahren an dritter Stelle der am meisten genutzten Zahlungsmethoden hinter der Rechnung mit 58 Prozent und Online-Bezahldienstleistern wie Paypal mit 52 Prozent. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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