Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Grenzüberschreitende Ansprüche durchsetzen


Vereinfachtes Gerichtsverfahren bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten hin
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk "Kleine Forderungen gegenüber Vertragspartnern im Ausland müssen nicht abgeschrieben werden"

(14.11.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk weist auf eine einfache Möglichkeit hin, Forderungen über die Grenzen hinweg gerichtlich durchzusetzen: "Außerhalb der eigenen Landesgrenzen einzukaufen ist mittlerweile selbstverständlich", sagte Merk. "Elektronische Bestellungen und der Versandhandel verstärken diese Entwicklung noch. Aber auch hier kann es aber zu Schwierigkeiten mit der Lieferung oder der Ware selbst kommen." Recht haben und Recht bekommen sei allerdings zweierlei, vor allem wenn der Vertragspartner in einem anderen europäischen Land seinen Sitz habe. "Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 2000 Euro gibt es aber ein europäisches Verfahren, das wesentlich schneller als üblich abläuft und dessen Urteil in jedem Mitgliedstaat unmittelbar vollstreckbar ist", erinnerte Merk.

Das Verfahren läuft in der Regel schriftlich ab, es sei denn das Gericht hält eine Anhörung für erforderlich. Formblätter hierfür stehen im Internet unter https://e-justice.europa.eu/content_small_claims_forms-177-de.do zur Verfügung. Um die Beilegung der Streitigkeiten zu beschleunigen, sind für die Parteien und das Gericht Fristen festgelegt.

Nähere Informationen und alle erforderlichen Links finden sich auf der Seite des Verbraucherinformationssystems Bayern unter http://www.vis.bayern.de/recht/index.htm.

"Es handelt sich um einen einfachen, aber leider noch viel zu wenig bekannten und genutzten Weg, bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zu seinem Recht zu kommen", so Merk. "Grenzüberschreitende Ansprüche müssen also nicht abgeschrieben werden, auch wenn sie nur gering sind. Dennoch gilt auch hier: Der Versuch einer gütlichen Einigung sollte immer vor einer gerichtlichen Geltendmachung stehen."

Unterstützung bietet bei der außergerichtlichen Klärung das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Wer als Verbraucher mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat keine Einigung findet, kann sich an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl wenden, das den Fall prüft und an das Verbraucherzentrum im Land des Unternehmers weiterleitet (mehr Infos unter www.cec-zev.eu. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen