Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten


Bundesländer machen Druck beim Schutz vor Kaffeefahrten-Abzocke"
Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik


(13.09.12) - Bayern und Hessen machen Druck im Kampf gegen den zunehmenden Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll den Fahrtenanbietern, die oft wehrlose Rentner schröpfen, das Handwerk gelegt werden. Neben einer drastischen Erhöhung der Bußgelder soll es ein Verbot für den Kauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln geben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Länder zur Verbraucherschutzministerkonferenz. "Der Handel mit minderwertigen Gesundheitsprodukten ist gefährlicher Hokuspokus. Und das muss ein Ende haben", fordern die Verbraucherministerinnen Beate Merk (Bayern) und Lucia Puttrich (Hessen).

Der Handel mit Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, also beispielsweise Vitaminpräparaten, die für den zigfachen Preis verkauft werden, steht im Mittelpunkt der allermeisten Verkaufsveranstaltungen. Nahrungsergänzungsmittel, Magnetfeldunterbetten, Massagematten oder Fußsprudelbäder werden für hohe dreistellige oder vierstellige Euro-Beträge verkauft. Die Einkaufspreise liegen bei Nahrungsergänzungsmitteln zwischen 7 und höchstens 50 Euro pro Packung. Magnetfeldmatten kauft die Branche für ca. 30 Euro ein. Die Verkaufspreise liegen durchschnittlich beim 30- bis 60-fachen, in Einzelfällen auch beim 90-fachen, des Einkaufspreises. Es gebe Fälle, bei denen die Teilnehmer dazu angeregt wurden, nicht mehr den ihnen vom Arzt verschriebenen Arzneimitteln zu vertrauen, sondern obskuren und überteuerten Wundermitteln.

Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik. "Die Zahl der Problemfälle hat in den vergangen Jahren stetig zugenommen. Deshalb sind wirksame Maßnahmen auf Bundesebene nötig. Mit diesem Antrag machen wir den nötigen Druck. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie Menschen unter Druck gesetzt werden, minderwertige Dinge zu erwerben, die sie unter normalen Umständen niemals kaufen würden", teilten die beiden Ministerinnen mit.

Außerdem sollen sich die Anbieter nicht länger hinter erfundenen Namen und Postfächern verstecken können. Deshalb soll es künftig nur noch dann ein Postfach geben, wenn vorher die Identität des Postfachinhabers durch Vorlage eines Personalausweises zweifelsfrei geklärt ist. "Der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn er nicht durchgesetzt werden kann, weil schlicht die richtige Adresse fehlt", so die Verbraucherschutzministerinnen. Die Kaffeefahrt-Branche verschickt pro Jahr etwa 440 Millionen Einladungsschreiben. Bei rund 90 Prozent aller Einladung fehlt der Hinweis, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt. Von einigen Hundert bis zu 10.000 Euro lauten heute die Gewinnversprechen. Dazu werden Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Garten, Zierrat, Unterhaltungselektronik, Uhren und Schmuck zugesagt.

Nach Schätzungen nehmen bis zu fünf Millionen Deutsche an den dubiosen Verkaufsfahrten teil. Rund 400 Busse sind jeden Tag zu Kaffeefahrten unterwegs. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen