Compliance in der Außenwirtschaft
Einhaltung von Compliance-Regeln sicherstellen: Whitepaper über "Die fünf verbreitetsten Mythen über Exportkontrolle"
Die Pflicht zum Sanktionslisten-Screening besteht grundsätzlich, unabhängig vom Produkt und egal, in welchem Land der Empfänger sitzt
(22.09.11) – Spätestens seit den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 hat der Begriff Compliance einen festen Platz in der Außenwirtschaft. Doch aus Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle verstoßen viele Firmen gegen geltendes Recht, ohne sich dessen bewusst zu sein. Ein Whitepaper von AEB will nun mit den verbreitetsten Irrtümern zum Thema aufräumen.
Einschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) betreffen keinesfalls nur Hersteller oder Händler von Waffen oder anderen militärischen Gütern, sondern gelten für alle Warenbewegungen. Unternehmen, die Güter innerhalb der Europäischen Union verbringen oder in Länder außerhalb der EU ausführen, müssen prüfen, ob Embargos bestehen oder Genehmigungen einzuholen sind.
Dies geschieht anhand von regelmäßig aktualisierten Güter-, Personen- und Länderlisten. Geprüft wird auf Grundlage der Außenwirtschaftsverordnung, der EG-Dual-Use-Verordnung, den Embargo Verordnungen, der US-EAR (Export Administration Regulation) und der US-ITAR (International Traffic in Arms Regulation) sowie den Sanktionslisten. Unternehmen sprechen dabei auch von Exportkontrolle.
Um sicherzugehen, dass alle Vorschriften und Regelungen eingehalten werden, bietet sich die Nutzung entsprechender Software an. Diese stößt die notwendigen Prüfprozesse automatisiert an und gewährleistet, dass alle Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden.
Dr. Ulrich Lison, Portfoliomanager Global Trade bei AEB, sagte: "Viele Firmen glauben, sie müssten sich nicht mit Exportkontrolle befassen, weil sie nicht exportieren oder weil sie nur im europäischen Umland tätig sind. Das aber kann sich als verhängnisvoller Irrtum erweisen, denn auf den Personenlisten stehen selbst deutsche und europäische Einträge. Die Pflicht zum Sanktionslisten-Screening besteht grundsätzlich, unabhängig vom Produkt und egal, in welchem Land der Empfänger sitzt. Händisch ist das nicht zu überprüfen - man braucht eine gut funktionierende Software, die automatisiert im Hintergrund den Datenbestand durchleuchtet, ohne die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu behindern." (AEB: ra)
AEB: Kontakt und Steckbrief
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