Frank Schury und Riko Pieper schreiben über deren Ratlosigkeit bei der Datenverarbeitung der Betriebsräte Aktuelle Meldungen aus dem In- und Ausland, durch Besprechungen aktueller Gerichtsurteile und Bücher
Die Ampelkoalition verspricht im Koalitionsvertrag ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Das Gesetz ist aber noch nicht wirklich in Sicht. Was bisher geschah, was nötig ist und welche Probleme dabei behandelt werden müssen – das ist das Thema des aktuellen Hefts der Datenschutz-Nachrichten, der DANA 4/2022.
>> Thilo Weichert beschreibt die Konfliktlinien. >> Peter Wedde berichtet über die Vorschläge der Gewerkschaften. >> Ein Beiratsbericht gibt Hinweise auf die Kontroversen mit den Arbeitgebern. >> Hajo Köppen referiert Erfahrungen der Aufsichtsbehörden. >> Frank Schury und Riko Pieper schreiben über deren Ratlosigkeit bei der Datenverarbeitung der Betriebsräte. >> Reinhard Linz berichtet über Erfahrungen mit betrieblicher Routenplanung und Datenrichtigkeit. >> Heinz Alenfelder macht sich Gedanken um den Datenschutz von Rentnern.
Ergänzt wird das Heft durch Erklärungen von NGOs und aktuelle Meldungen aus dem In- und Ausland, durch Besprechungen aktueller Gerichtsurteile und Bücher. Wem der Beschäftigtendatenschutz am Herzen liegt und wer über die neuesten Entwicklungen beim Datenschutz informiert werden will, dem/der sei die Lektüre der neuesten DANA dringend empfohlen. (Deutsche Vereinigung für Datenschutz - DVD: ra)
eingetragen: 24.01.23 Newsletterlauf: 28.03.23
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Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO* auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt.
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung. Entscheidungserheblich ist, ob diese bei der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt wurde.
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein "kleinerer" Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt.
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