Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerbsverstöße wirksam aufgedecken


Bundeskartellamt ist externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Hinweise im Bereich von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und bei Verstößen gegen den EU Digital Markets Act



Das Bundeskartellamt hat am 2. Juli 2023 die Funktion einer externen Meldestelle für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz übernommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Zusammenhang melden.

Das Bundeskartellamt hat spezielle Meldekanäle eröffnet, um den Schutz der Hinweisgeber nach den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Hinweise können hier - auch anonym - abgegeben werden. Die Identität des Hinweisgebers ist selbst bei namentlich abgegebenen Hinweisen in besonderem Maße geschützt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir ermutigen alle potenziellen Hinweisgeber, von dem Schutz des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes Gebrauch zu machen und uns bei Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen in ihrem beruflichen Umfeld zu kontaktieren. Die erhaltenen Hinweise werden dazu beitragen, dass Kartelle und andere Wettbewerbsverstöße wirksam aufgedeckt und verfolgt werden können. Das neue Meldesystem ergänzt unsere bereits bestehenden Instrumente – etwa unser digitales anonymes Hinweisgebersystem, das Kronzeugenprogramm oder unsere Aktivitäten im Bereich Screening - um Märkte systematisch auf Auffälligkeiten zu untersuchen."

Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts als externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erstreckt sich auf Hinweise im Bereich von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) und bei Verstößen gegen den EU Digital Markets Act (DMA). Für Verstöße betreffend ihren Aufsichtsbereich (z.B. Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierhandel) ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als externe Meldestelle zuständig; Hinweise auf übrige Verstöße nimmt das Bundesamt für Justiz entgegen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zudem vor, dass Unternehmen eigene interne Meldestellen einrichten müssen. Allerdings hat die hinweisgebende Person das Recht, sich unabhängig von einer internen Meldung jederzeit an die externe Meldestelle beim Bundeskartellamt zu wenden, um eine wirksame Verfolgung zu ermöglichen.

Bereits in der Vergangenheit haben Hinweise von Insidern beim Bundeskartellamt zu einer Vielzahl von Verfahren und zu einer Verhängung von hohen Bußgeldern geführt. So konnte der Wettbewerb wirksam geschützt und weitere Schäden verhindert werden. Die neue Rolle des Bundeskartellamtes als externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz stärkt den Schutz von Hinweisgebern im beruflichen Kontext und ergänzt die bestehenden eigenen Systeme zur Aufdeckung von Kartellen und anderen Wettbewerbsverstößen. Die Zusammenarbeit mit den Hinweisgebern und anderen relevanten Behörden wird auch in Zukunft dazu beitragen, einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.08.23
Newsletterlauf: 25.09.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen