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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt


Briefkonsolidierung: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Deutsche Post InHaus Services, Postcon und Compador ein
Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der DPAG zu transportieren



Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG (DPAG), sowie gegen die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH eingeleitet. Es geht um mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den genannten Unternehmen im Bereich der sogenannten Briefkonsolidierungsleistungen, die sich an Geschäftskunden richten und die die genannten Unternehmen im Wettbewerb zueinander anbieten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung geht der wichtigste Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG aus. Die Deutsche Post selbst ist auch in diesem Bereich über ihr Tochterunternehmen Deutsche Post InHaus Services sehr stark vertreten. Wir werden prüfen, ob die bestehenden Vereinbarungen der Deutschen Post InHaus Services mit ihren direkten Wettbewerbern den Wettbewerb beschränken."

Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der DPAG zu transportieren. Die Briefmengen werden dabei mit denjenigen anderer Kunden zusammengeführt, um so höhere Geschäftskundenrabatte auf das zu zahlende Beförderungsentgelt erzielen zu können. Für dieses Wettbewerbsangebot gegenüber den nach wie vor marktbeherrschenden Unternehmen der DPAG nutzen die Briefkonsolidierer den regulierten Zugang zum Postzustellnetz der DPAG. Diese ist mit der DPIHS diesem Wettbewerb mit einem eigenen Konsolidierungsangebot entgegengetreten und erzielt hiermit erhebliche Marktanteile. Die Postcon Konsolidierungs GmbH und die der gleichen Unternehmensgruppe angehörende Compador Dienstleistungs GmbH gehören zu den größten Wettbewerbern auf dem Markt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 28.09.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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