Verdacht auf verbotene vertikale Preisbindung
Bundeskartellamt sichert Preisfreiheit bei Gitarren
Hersteller dürfen den Händlern ihrer Produkte nur unverbindliche Preisempfehlungen machen
Nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen des Verdachts auf verbotene vertikale Preisbindung, hat sich der spanische Hersteller von Gitarren, Manufacturas Alhambra S.L., von einer möglichen Einflussnahme auf die Preissetzung der Einzelhändler seiner Gitarren distanziert. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Hersteller dürfen den Händlern ihrer Produkte nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Die Händler sind unabhängig und frei in der Entscheidung darüber, welchen Preis sie von den Kunden verlangen. Das Verbot der vertikalen Preisbindung gibt es bereits seit den 70er Jahren. Dennoch stoßen wir immer wieder in den unterschiedlichsten Branchen auf Versuche der Hersteller, die Verkaufspreise vorzugeben."
Das Bundeskartellamt war dem Verdacht nachgegangen, dass Alhambra Druck auf Großhändler und Händler ausgeübt hatte, um ein Mindestpreisniveau für den Verkauf von Alhambra-Gitarren in Deutschland einzuhalten und verschiedene Einzelhändler aufgefordert hatte, die Endkundenpreise anzuheben.
Als Reaktion auf die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung hat Alhambra im August 2020 eine aktualisierte Preisliste an seine in Deutschland tätigen Händlern versandt, in der die Preise – erstmals für die Verbraucher nachvollziehbar – deutlich als unverbindliche Preisempfehlung ("UVP") gekennzeichnet sind. Darüber hinaus hat das Unternehmen gegenüber den Händlern in einem Rundschreiben schriftlich klargestellt, dass die Festlegung der Verkaufspreise allein Händlersache sei und Alhambra keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen werde.
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen das Unternehmen daraufhin eingestellt. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 17.11.20
Newsletterlauf: 16.11.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.