Preis- und Rabattabsprachen
Bußgelder wegen Preisabsprachen gegen Hersteller von Straßenkanalguss
Verstöße konnten mithilfe des anonymen Hinweisgebersystems des Bundeskartellamtes aufgedeckt werden
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund sechs Mio. Euro gegen zwei Hersteller von Straßenkanalguss und deren Verantwortliche wegen Preis- und Rabattabsprachen sowie einer Absprache zur Aufteilung zweier Großaufträge verhängt. Als Straßenkanalguss werden Produkte wie Schachtabdeckungen und Aufsätze für Straßenabläufe bezeichnet, die aus Gusseisen bzw. aus Beton-Guss bestehen.
Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG, Rahden, und die Hydrotec Technologies AG, Wildeshausen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Verstöße konnten mithilfe des anonymen Hinweisgebersystems des Bundeskartellamtes aufgedeckt werden. Die beiden in Deutschland führenden Hersteller von Kanaldeckeln und anderen Straßenkanalguss-Produkten haben zu Lasten ihrer Kunden verbotene Preisabsprachen getroffen. Im Jahre 2018 haben verantwortliche Mitarbeiter der beiden Unternehmen telefonisch und bei einem persönlichen Treffen auf einer Fachmesse mehrmals Erhöhungen von Nettopreisen sowie Rabattkürzungen für bestimmte Produktgruppen miteinander abgestimmt und im Anschluss auch vorgenommen. Darüber hinaus haben sie im August 2018 in einem Einzelfall auch die Aufteilung zweier Großaufträge von Baustoffhändlern vereinbart."
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes bestand jedenfalls seit dem 16. Mai 2018 und bis zur Durchsuchung am 14. November 2018 zwischen den Verantwortlichen der beiden beteiligten Unternehmen die Übereinkunft, den Sonderrabatt (sog. "Zweiter Rabatt") für bestimmte Standard-Produkte sowie die für Großkunden geltenden Nettopreise für bestimmte Beton-Guss-Schachtabdeckungen miteinander abzustimmen. Auf dieser Basis wurden innerhalb des angeführten Zeitraums mehrmals Konditionenanpassungen vereinbart.
Darüber hinaus vereinbarten Verantwortliche von MeierGuss und Hydrotec Mitte August 2018, Auftragsanfragen von zwei größeren Baustoffhändlern untereinander aufzuteilen. Die Anfragen bezogen sich auf vorgesehene Lieferungen im September und Oktober 2018.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Hydrotec bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Hinsichtlich der Absprache über die Aufteilung zweier Aufträge wurde gegen das Unternehmen in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt. Auch das Unternehmen MeierGuss hat den vom Bundeskartellamt ermittelten Sachverhalt – mit Ausnahme der Absprache über die Aufteilung zweier Aufträge – als zutreffend anerkannt und einem Settlement zugestimmt. Sämtliche verhängten Geldbußen sind bereits rechtskräftig.
Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 15.03.21
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