Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Lufttransport von Biopharmaprodukten


Bundeskartellamt gibt den Zusammenschluss von va-Q-tec AG und EQT (Envirotainer) frei
Produkten und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation und der Kühlkettenlogistik



Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von Anteilen und der alleinigen Kontrolle über die va-Q-tec AG, Würzburg, durch die EQT Fund Management S.à.r.l., Luxemburg, freigegeben. Das Zielunternehmen ist ein Anbieter von Produkten und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation und der Kühlkettenlogistik. Die Private-Equity-Gesellschaft EQT kontrolliert bereits den schwedischen Anbieter Envirotainer AB, Sollentuna, Schweden. Envirotainer entwickelt, fertigt und vermietet temperaturkontrollierte Container, die hauptsächlich für den Lufttransport von Biopharmaprodukten verwendet werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben in diesem Fall sehr intensiv ermittelt und etwa 180 überwiegend im Ausland ansässige Kunden und Wettbewerber der Beteiligten befragt. Envirotainer wird durch den Zusammenschluss mit va-Q-tec ihre starke Marktstellung fraglos ausbauen. Einige Marktteilnehmer haben auch wettbewerbliche Bedenken geäußert. Im Ergebnis können unsere Ermittlungen jedoch die Voraussetzungen einer Untersagung des Vorhabens nicht belegen."

Das Bundeskartellamt hat insbesondere den Bereich der Vermietung von temperaturkontrollierten Behältern für den Transport von Pharmaprodukten per Luftfracht vertieft untersucht, da beide Unternehmen in diesem Segment tätig sind und dort besondere Rahmenbedingungen herrschen, die möglicherweise die Abgrenzung eines solchen Marktes rechtfertigen.

Envirotainer wird seine Marktstellung durch den Zusammenschluss ausbauen. Neben dem Zuwachs der Marktanteile von va-Q-tec wird Envirotainer auch von einer Ergänzung ihres Produktportfolios um Technologien, Behältergrößen und Verkaufsgeschäft, der Erweiterung des Netzes an Stationen zur Abwicklung von Übergabe und Rückholung von vermieteten Behältern und dem Kundenstamm der va-Q-tec, insbesondere den Luftfahrtgesellschaften, profitieren können.

Die umfangreichen Ermittlungen und eine Marktbefragung der ganz überwiegend im Ausland ansässigen Wettbewerber und Kunden haben dennoch im Ergebnis nicht die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens ergeben. Es handelt sich darüber hinaus um einen von Innovationen geprägten, wachsenden Markt, in den in der Vergangenheit neue Wettbewerber erfolgreich eingetreten sind. Außerdem befinden sich auf der Markgegenseite teils verhandlungsstarke Nachfrager in Form der großen Pharma- und Logistikunternehmen. (BfDI: ra)

eingetragen: 12.06.23
Newsletterlauf: 01.08.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen