Innenliegende Sonnenschutzprodukte
Übernahme von erfal durch Hunter Douglas wegen kartellrechtlicher Bedenken aufgegeben
Befragte Marktteilnehmer haben sich ganz überwiegend sehr kritisch zu dem Vorhaben geäußert
Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.
Hunter Douglas ist ein weltweit tätiger Hersteller von Systemen, aus denen innenliegende Sonnenschutzprodukte hergestellt werden. Das Unternehmen ist in vielen anderen Ländern (z.B. Niederlande, Großbritannien und Skandinavien) bereits vertikal integriert und stellt neben den Systemen und Stoffen auch Produkte des innenliegenden Sonnenschutzes als Maßware her und vertreibt diese über den Fachhandel und das Internet. In Deutschland vertreibt Hunter Douglas bislang lediglich Systeme und Stoffe an Hersteller von Maßware (Konfektionäre), wie erfal.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unsere bisherigen Ermittlungen haben nahegelegt, dass Hunter Douglas über eine marktbeherrschende Stellung bei Systemen zur Herstellung von Produkten des innenliegenden Sonnenschutzes, insbesondere im Bereich Plissee, verfügt. Durch die Integration eines Abnehmers und Herstellers auf der nachgelagerten Marktstufe hätte Hunter Douglas Möglichkeiten und Anreize bekommen, seine sonstigen deutschen Kunden, die im Wettbewerb zu erfal stehen, schlechter zu stellen, um die eigene Marktstellung bzw. die Marktstellung von erfal, zu stärken."
Die befragten Marktteilnehmer haben sich ganz überwiegend sehr kritisch zu dem Vorhaben geäußert. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass Konfektionäre in Deutschland Systeme fast ausnahmslos von Hunter Douglas beziehen und in Angeboten von anderen Anbietern keine geeigneten Ausweichalternativen sehen. Da ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten entsprechend schwierig wäre, hätten die Kunden nicht über hinreichende Möglichkeiten verfügt, die Marktmacht von Hunter Douglas und die daraus resultierenden Verhaltensspielräume wirksam zu begrenzen.
Das Bundeskartellamt hatte den Unternehmen im Oktober 2023 seine wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hunter Douglas hatte zwischenzeitlich vorgeschlagen, den wettbewerblichen Bedenken durch eine Veräußerung eines konzerneigenen Systemherstellers zu begegnen. Der entsprechende Zusagenvorschlag wurde aber Ende März von dem Unternehmen wieder zurückgenommen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 21.06.24
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