Erwerb eines Biotech-Unternehmens
Übernahme der Cardior Pharmaceuticals GmbH durch die Novo Nordisk A/S freigegeben
Novo Nordisk möchte mit dem Erwerb des innovativen Biotech-Unternehmens Cardior ihre Expertise im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausbauen und ihre Forschungsanstrengungen ergänzen
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche. Cardior verfügt noch nicht über bereits zugelassene Wirkstoffe. Hauptentwicklungsprodukt von Cardior ist ein Wirkstoff gegen Herzinsuffizienz infolge eines Herzinfarktes. Dieses Pipelineprodukt muss jedoch innerhalb der kommenden Jahre zunächst noch weiter in klinischen Studien getestet werden.
Die Erwerberin Novo Nordisk ist ein international tätiges Pharmaunternehmen, das schwerpunktmäßig in der Entwicklung von Therapien zur Behandlung von Diabetes und Adipositas tätig ist. Zu den bekanntesten Fertigarzneimitteln von Novo Nordisk zählen derzeit die "Abnehmspritzen" Wegovy und Ozempic mit dem Wirkstoff Semaglutid, der primär der Behandlung von Typ-2-Diabetes sowie von Adipositas dient.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Novo Nordisk möchte mit dem Erwerb des innovativen Biotech-Unternehmens Cardior ihre Expertise im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausbauen und ihre Forschungsanstrengungen ergänzen. Ihre eigenen Entwicklungsprodukte zur Behandlung von Herzinsuffizienz richten sich durchweg an andere Patientengruppen als im Falle des Wirkstoffs von Cardior. Dieser weist überdies einen anderen, völlig neuen Wirkmechanismus auf. Im Ergebnis haben wir daher keine wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss. Eine Vielzahl möglicher Alternativwirkstoffe ist in der Entwicklung, zudem erwarten wir Wettbewerb durch Generika bzw. Biosimilars. Erneut zeigt sich hier die Relevanz der 2017 ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommenen Regelung zur Transaktionswertschwelle, ohne die der Fall trotz hoher wirtschaftlicher Bedeutung nicht hätte geprüft werden können."
Die Transaktionswertschwelle erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen Unternehmen oder Vermögensgegenstände zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro erworben werden, obwohl diese noch sehr geringe oder keine Umsätze erzielen. Der vereinbarte Kaufpreis für Cardior beträgt bis zu 1,025 Mrd. Euro. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 27.06.24
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