Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Einstieg von Burda bei Noweda


Bundeskartellamt erlaubt den Einstieg von Burda bei der digitalen Plattform "IhreApotheken.de" von Noweda
Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung



Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Noweda Apothekengenossenschaft eG, Essen, und dem Burda Verlag GmbH, München, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die als Pharma-Großhändler tätige Noweda ist ein Verbund von mehreren tausend Apotheken. Sie betreibt das Portal "IhreApotheken.de", das elektronische Bestellungen von Arzneimitteln bei Vor-Ort-Apotheken über eine zentrale Plattform ermöglicht. Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung ("my life", netdoctor.de).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei Noweda. Das Vorhaben folgt dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln. Die Plattform "IhreApotheken.de" von Noweda steht mit weiteren Apotheken- und Gesundheitsplattformen in intensivem Wettbewerb, z.B. mit reinen Versandapotheken oder mit "gesund.de" von Phoenix und Noventi. Nach wie vor sind die Apotheken im Noweda-Verbund frei darin zu wählen, welche Plattformen sie nutzen wollen. Es kommt gerade in dieser frühen Marktphase darauf an, die parallele Nutzung und den Wechsel zwischen Plattformen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Apotheken zu ermöglichen."

Als einer der bedeutendsten bundesweiten Pharma-Großhändler betreibt Noweda die Apothekenplattform "Ihre Apotheken.de" bereits seit 2019. Sie zeigt u.a. die nächstgelegenen, teilnehmenden Apotheken an. Die Plattform ermöglicht eine Suche nach Produkten, aber keinen unmittelbaren Preisvergleich, da die Preise nur im Bereich der konkret ausgewählten Apotheke gezeigt werden. Rezepte können in Papierform oder als E-Rezept hochgeladen werden. Die Lieferbedingungen für die bestellten Produkte, also Selbstabholung oder Botenlieferung, hängen von der individuellen Vereinbarung mit der Apotheke ab.

Der Medienkonzern Burda ist bereits über den sog. Zukunftspakt Apotheke zusammen mit Noweda im Digitalisierungsprozess der stationären Apotheken engagiert. Diese Aktivitäten sollen unter dem Dach des geplanten Gemeinschaftsunternehmen vereint werden. Für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen ist es zu früh. Das hängt auch von der zukünftigen Ausgestaltung und dem tatsächlichen Betrieb der Plattformen ab.

Hintergrund:
Mit der schrittweisen Einführung des E-Rezepts ab diesem Jahr kann es im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln einen erheblichen Innovationsschub geben. Teilweise wird sogar erwartet, dass das E-Rezept zum Game-Changer wird. So könnten die schnelle elektronische Übermittlung, rasche Botendienste und Abholautomaten für mehr Service sorgen. Verschiedene Akteure entwickeln momentan digitale Angebote in diesem Bereich. Ende 2020 hatte das Bundeskartellamt die Gründung der digitalen Gesundheitsplattform von Phoenix und Noventi unter dem Namen "gesund.de" erlaubt, die mit dem Verlag Wort & Bild (Apotheken-Umschau) kooperiert.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.09.22
Newsletterlauf: 25.10.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen