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Einstieg von Burda bei Noweda


Bundeskartellamt erlaubt den Einstieg von Burda bei der digitalen Plattform "IhreApotheken.de" von Noweda
Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung



Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Noweda Apothekengenossenschaft eG, Essen, und dem Burda Verlag GmbH, München, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die als Pharma-Großhändler tätige Noweda ist ein Verbund von mehreren tausend Apotheken. Sie betreibt das Portal "IhreApotheken.de", das elektronische Bestellungen von Arzneimitteln bei Vor-Ort-Apotheken über eine zentrale Plattform ermöglicht. Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung ("my life", netdoctor.de).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei Noweda. Das Vorhaben folgt dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln. Die Plattform "IhreApotheken.de" von Noweda steht mit weiteren Apotheken- und Gesundheitsplattformen in intensivem Wettbewerb, z.B. mit reinen Versandapotheken oder mit "gesund.de" von Phoenix und Noventi. Nach wie vor sind die Apotheken im Noweda-Verbund frei darin zu wählen, welche Plattformen sie nutzen wollen. Es kommt gerade in dieser frühen Marktphase darauf an, die parallele Nutzung und den Wechsel zwischen Plattformen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Apotheken zu ermöglichen."

Als einer der bedeutendsten bundesweiten Pharma-Großhändler betreibt Noweda die Apothekenplattform "Ihre Apotheken.de" bereits seit 2019. Sie zeigt u.a. die nächstgelegenen, teilnehmenden Apotheken an. Die Plattform ermöglicht eine Suche nach Produkten, aber keinen unmittelbaren Preisvergleich, da die Preise nur im Bereich der konkret ausgewählten Apotheke gezeigt werden. Rezepte können in Papierform oder als E-Rezept hochgeladen werden. Die Lieferbedingungen für die bestellten Produkte, also Selbstabholung oder Botenlieferung, hängen von der individuellen Vereinbarung mit der Apotheke ab.

Der Medienkonzern Burda ist bereits über den sog. Zukunftspakt Apotheke zusammen mit Noweda im Digitalisierungsprozess der stationären Apotheken engagiert. Diese Aktivitäten sollen unter dem Dach des geplanten Gemeinschaftsunternehmen vereint werden. Für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen ist es zu früh. Das hängt auch von der zukünftigen Ausgestaltung und dem tatsächlichen Betrieb der Plattformen ab.

Hintergrund:
Mit der schrittweisen Einführung des E-Rezepts ab diesem Jahr kann es im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln einen erheblichen Innovationsschub geben. Teilweise wird sogar erwartet, dass das E-Rezept zum Game-Changer wird. So könnten die schnelle elektronische Übermittlung, rasche Botendienste und Abholautomaten für mehr Service sorgen. Verschiedene Akteure entwickeln momentan digitale Angebote in diesem Bereich. Ende 2020 hatte das Bundeskartellamt die Gründung der digitalen Gesundheitsplattform von Phoenix und Noventi unter dem Namen "gesund.de" erlaubt, die mit dem Verlag Wort & Bild (Apotheken-Umschau) kooperiert.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.09.22
Newsletterlauf: 25.10.22


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

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    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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