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Defizite im Kartellrecht


Regelungs- und Durchsetzungsdefizite bei den Kartellbehörden
In manchen Verfahren habe das Kartellamt hohe Bußgelder nicht durchsetzen können

(24.03.16) - In der Praxis der Kartellbehörden gibt es Regelungs- und Durchsetzungsdefizite. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7508) vorgelegten Sondergutachten gemäß Paragraf 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In dem Sondergutachten erinnert die Kommission an das "Wurstkartell".

Im Sommer 2014 hatte das Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen festgesetzt. Ein Unternehmen habe versucht, sich der Haftung durch Löschung der betroffenen Firmen aus dem Handelsregister zu entziehen. Die Löschung solcher Gesellschaften aus dem Handelsregister könne in bestimmten Fällen dazu führen, dass eine nach deutschem Bußgeldrecht festgesetzte Geldbuße gegenüber einem Unternehmen nicht mehr eingetrieben werden könne, schreibt die Kommission.

Auch in anderen Verfahren habe das Kartellamt hohe Bußgelder nicht durchsetzen können. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass Defizite in der Durchsetzung des europäischen Kartellrechts in Deutschland bestehen. (Deutscher Bundestag: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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