Fusionskontrollpraxis des Bundeskartellamtes
Welche Prüfungsschwerpunkte sind im Fusionskontrollverfahren zu erwarten
Neuer Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle
(29.07.11) - Das Bundeskartellamt hat den Entwurf eines "Leitfadens zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle" zur Stellungnahme vorgelegt. Der Leitfaden ist eine wichtige Orientierungshilfe für Unternehmen. Auf seiner Grundlage lässt sich besser einschätzen, welche Prüfungsschwerpunkte im Fusionskontrollverfahren zu erwarten sind. Der aktualisierte Leitfaden soll das Vorgängerdokument, das im Jahr 2000 unter dem Titel "Auslegungsgrundsätze zur Prüfung von Marktbeherrschung" veröffentlicht worden war, ersetzen.
Das Bundeskartellamt entscheidet Jahr für Jahr über rund 1000 Zusammenschlussvorhaben von Unternehmen. Im Rahmen der Fusionskontrolle prüft die Behörde, ob durch einen Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt bemisst, ob ein Vorhaben auf wettbewerbliche Bedenken stößt oder freigegeben werden kann.
Im Vergleich zu den früheren Auslegungsgrundsätzen rückt der neue Leitfaden die notwendige Gesamtbetrachtung der Marktverhältnisse stärker in den Mittelpunkt. Es geht dabei nicht um die Bearbeitung einer Checkliste einzelner Kriterien. Die Prüfung ist vielmehr auf die Frage fokussiert, was sich durch den Zusammenschluss an den Marktverhältnissen ändert und ob dies wettbewerbsschädlich ist. Ausführlicher eingegangen wird dabei auch auf die ökonomischen Konzepte, die hinter einer solchen wettbewerblichen Schadenstheorie stehen.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Die Fusionskontrollpraxis des Bundeskartellamtes hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass ökonomische Erkenntnisse und Konzepte stärker in kartellrechtliche Entscheidungen integriert wurden. Diese Entwicklung dokumentiert nun auch unser neuer Leitfaden zur Fusionskontrolle."
Derzeit wird diskutiert, ob das Untersagungskriterium im Zuge der anstehenden 8. GWB-Novelle demjenigen der europäischen Fusionskontrolle angeglichen werden sollte. Anstelle des Marktbeherrschungstest könnte dann auch in der deutschen Fusionskontrolle das Kriterium einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs (‚significant impediment to effective competition‘, kurz: SIEC) stehen. Die Neufassung des Leitfadens zur Marktbeherrschung zum jetzigen Zeitpunkt ist sinnvoll, da er den Stand der derzeitigen Praxis zusammenfasst und so einen Beitrag zur Diskussion im Rahmen der 8. GWB-Novelle liefert. Auch im Rahmen des SIEC-Tests, hätten die Kriterien zur Bewertung der Marktbeherrschung Bestand. Die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung wäre weiterhin das zentrale Regelbeispiel des neuen Tests.
Das Bundeskartellamt wird nach Abschluss der Konsultation und Überarbeitung im Herbst die endgültige Fassung des Leitfadens auf seiner Website veröffentlichen.
Den Entwurf des Leitfadens zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.
Stellungnahmen können bis zum 21. September 2011 eingereicht werden unter der Adresse leitfaden(at)bundeskartellamt.bund.de. (Bundeskartellamt: ra)
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