Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Novell-Patente werden veräußert


Bundeskartellamt gibt Gemeinschaftsunternehmen CPTN für den Kauf von Novell-Patenten frei
Auch ein Erwerb von Patenten kann im Einzelfall zu erheblichen wettbewerbsschädlichen Effekten führen

(27.04.11) - Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens CPTN durch die vier Unternehmen Microsoft Inc., Oracle Inc., Apple Inc. und EMC Corp. innerhalb der Monatsfrist freigegeben. CPTN soll von dem amerikanischen Softwareunternehmen Novell Inc. 882 Softwarepatente und Patentanmeldungen erwerben und nach einem vorab festgelegten Mechanismus unter den vier Muttergesellschaften verteilen.

Außerdem erhalten die Gesellschafter Lizenzen an allen Patenten. Nach drei Monaten wird CPTN wieder aufgelöst. Der Patentverkauf ist vertraglich verknüpft mit dem vom Bundeskartellamt im Dezember 2010 freigegebenen Verkauf des operativen Geschäfts von Novell an Attachmate. Die verkauften Patente beziehen sich unter anderem auf das Betriebssystem "Linux".

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch ein Erwerb von Patenten kann im Einzelfall zu erheblichen wettbewerbsschädlichen Effekten führen. Wir haben deshalb die Auswirkungen des Verkaufs der Novell-Patente auch auf Open Source-Software genau geprüft. Mit den vorgenommenen Änderungen tragen die Unternehmen den Bedenken hier in Deutschland und in USA Rechnung. Die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Department of Justice war hervorragend."

Das Vorhaben war bereits im Dezember 2010 beim US-amerikanischen Department of Justice und beim Bundeskartellamt angemeldet worden. Die Anmeldung wurde jedoch bei beiden Behörden Ende Dezember 2010 zurückgenommen, nachdem sich vorläufige wettbewerbliche Bedenken ergeben hatten. Die Bedenken bezogen sich vor allem auf die Märkte für Betriebssysteme sowie für Virtualisierungssoftware, auf denen Microsoft bzw. EMC/VMware mindestens marktstark sind. Auf diesen Märkten besteht grundsätzlich gegenüber kleineren Wettbewerbern die Möglichkeit sogenannter FUD-Strategien ("Fear, Uncertainty, Doubt"), die mit Hilfe von Patentklagen betrieben werden. Hierauf hatten auch zahlreiche Beschwerden, insbesondere aus der Open Source Community, hingewiesen.

Die Neuanmeldung in diesem Jahr erfolgte daraufhin in veränderter Form: Microsoft verkauft seinen zukünftigen Anteil an den Patenten vorab an Attachmate. EMC reduzierte seinen Anteil an den Patenten um solche, die auf dem Markt für Virtualisierungssoftware relevant erschienen. Diese Verpflichtungen wie auch weitere vertragliche Änderungen zur Offenhaltung der Novell-Patente für Open Source-Anbieter räumten die wettbewerblichen Bedenken auf den als kritisch identifizierten Märkten aus. Dies erlaubte dem Bundeskartellamt und der amerikanischen Wettbewerbsbehörde die Freigabe der Gründung von CPTN und deren Erwerb der Patente von Novell. Das Department of Justice hat angekündigt, die Verteilung der Patente an die einzelnen Gesellschafter noch weiter zu prüfen.

Nachdem die beteiligten Unternehmen zu Beginn des Verfahrens ihre Zustimmung zum Informationsaustausch (sog. Waiver) zwischen den Behörden gegeben hatten, konnten sich Department of Justice und Bundeskartellamt regelmäßig über den Sachstand austauschen und ihr Vorgehen in sehr konstruktiver Weise miteinander abstimmen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen