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Keine nachteilige Verstärkung der Marktposition


Bundeskartellamt gibt Minderheitsbeteiligung von Gazprom an VNG frei
Frage, ob Gazprom auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und den Import nach Deutschland marktbeherrschend ist, war in diesem Verfahren nicht entscheidungsrelevant


(14.02.12) - Das Bundeskartellamt hat die Minderheitsbeteiligung von Gazprom an dem größten ostdeutschen Gasversorger VNG freigegeben. Die Frage, ob Gazprom auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und den Import nach Deutschland marktbeherrschend ist, war in diesem Verfahren nicht entscheidungsrelevant, da mit der Minderheitsbeteiligung an der VNG jedenfalls keine nachteilige Verstärkung der Marktposition Gazproms einhergeht.

Die Gründe für die Entscheidung, hatte die Behörde den Beteiligten bereits am 12.01.2012 mitgeteilt. Die zwischenzeitlich erfolgten Stellungnahmen der Beteiligten, Beigeladenen sowie von Behörden wurden umfassend berücksichtigt, ohne dass die wettbewerbliche Bewertung des Zusammenschlussvorhabens dadurch wesentliche Änderungen erfahren hätte. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

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    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

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