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arena-Premiere-Deal bis 30. Juni 2009 gebilligt


Bundeskartellamt toleriert Zusammenarbeit zwischen arena und Premiere bei Bundesligarechten – Heitzer: "Kooperationen der beiden einzigen aktuellen Wettbewerber sind kein Idealfall"
Die Sublizenzierung eines für den Pay-TV-Markt bedeutsamen Exklusivrechtes an einen Wettbewerber kann grundsätzlich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen


(19.07.07) - Das Bundeskartellamt toleriert eine bis zum 30. Juni 2009 befristete Zusammenarbeit der Pay-TV Anbieter arena und Premiere bei der Nutzung der Fernsehübertragungsrechte für die Fußball Bundesliga. Das von den Unternehmen vorgelegte Modell sieht vor, dass arena die Ende 2005 erworbenen Übertragungsrechte für drei Spielzeiten der Fußball Bundesliga für die restlichen zwei Spielzeiten auf Premiere überträgt (Sublizenz). arena erhält im Gegenzug für die dann von Premiere produzierten Bundesligasendungen eine Rücklizenz für Kabel und Direct to Home (DTH) Satellit.

Im Kabelgebiet in Nordrhein-Westfalen und Hessen werden sowohl Unity Media als auch Premiere - im Wege der Durchleitung - die Bundesliga im Wettbewerb zueinander vertreiben. Daneben wird jeder Anbieter seine eigenen Pay-TV Programme vermarkten. Somit wird es für Kabelkunden in Nordrhein-Westfalen und Hessen sowohl für die Bundesliga als auch für weitere Programmpakete eigenständige Pay-TV Angebote von arena und Premiere geben. Im Bereich DTH Satellit werden beide Satellitenplattformen bestehen bleiben. Sowohl arena als auch Premiere werden das Bundesliga-Programm und ihre jeweils eigenen Programme im Wettbewerb zueinander über DTH Satellit vermarkten.

Anders als die ursprünglich vorgesehene Kooperation, die für arena nur einen geringen Anreiz zu Preis- und Qualitätswettbewerb im Verhältnis zu Premiere bot, ist Wettbewerb nach den nunmehr vereinbarten Regelungen möglich und wahrscheinlich.

arena und die hinter ihr stehenden Investoren hatten Anfang 2007 eine weitgehende Kooperation mit ihrem Wettbewerber Premiere vereinbart. Dieses so genannte "Alpha Agreement" hätte zu einer langfristig angelegten Marktaufteilung geführt: arena bzw. ihr Mutterunternehmen Unity Media hätten in den Kabelgebieten Nordrhein-Westfalen (vormals ish) und Hessen (vormals iesy) die Bundesliga exklusiv vermarktet, während Premiere in den übrigen Kabelgebieten den Vertrieb übernommen hätte. Außerdem hätte Premiere die Bundesliga exklusiv an DTH Satellitenkunden bundesweit vermarktet. Neben dieser Marktaufteilung enthielt das "Alpha Agreement" eine Vielzahl weiterer Regelungen, die insgesamt zu einer weitgehenden Ausschaltung des Preis- und Qualitätswettbewerbs geführt hätten.

Das Bundeskartellamt hat den Unternehmen, unmittelbar nachdem es Kenntnis von der Vereinbarung erlangt hat, eine Untersagung dieses "hard core"-Kartells angedroht. In der Folgezeit haben die Unternehmen in bilateralen Gesprächen nach einer kartellrechtskonforme Lösung gesucht. Die Ergebnisse ihrer langwierigen Verhandlungen haben sie anschließend dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorgelegt.

Die Sublizenzierung eines für den Pay-TV-Markt bedeutsamen Exklusivrechtes - wie der Übertragungsrechte an der Fußball Bundesliga - an einen Wettbewerber kann grundsätzlich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass arena ohne die Kooperation die Bundesligarechte aufgrund der Verluste nicht weiter allein hätte vermarkten können. Eine Untersagung der Kooperation würde mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den gegebenen Bedingungen - die neue Spielzeit beginnt am 10. August 2007 - zu einer Rückgabe der Lizenz an die Deutsche Fußball Liga (DFL) führen. Für eine kurzfristig erforderliche Übernahme der Lizenz für die Restlaufzeit kommt nur Premiere in Frage. Die DFL hat bereits erklärt, dass in einem solchen Fall allein Premiere für den Erwerb der Rechte in Betracht komme.

Unter diesen Umständen erscheint die auf die laufende Rechtezeit, d.h. die Spielzeiten 2007/08 und 2008/09, begrenzte Kooperation dem Bundeskartellamt akzeptabel. Die zeitliche Begrenzung sowie die weiteren Regelungen verhindern eine Abschottung des Marktes und erhalten die Möglichkeit für Wettbewerb bei der anstehenden Vergabe der Bundesligarechte für die Spielzeiten ab 2009/10.

Da die Beteiligung von arena an Premiere - ohne Stimmrechte für arena - spätestens bis Ende der Spielzeit 2008/09 abgebaut wird, bestehen auch insoweit keine kartell- oder fusionsrechtlichen Bedenken. Durch den Wegfall der Verflechtung wird gewährleistet, dass die Unternehmen unabhängig im Markt agieren.

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Kooperationen der beiden einzigen aktuellen Wettbewerber sind kein Idealfall. Aber angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation von arena ist davon auszugehen, dass die vorgelegten Vereinbarungen am ehesten geeignet sind, Wettbewerb zwischen arena und Premiere zumindest für die Restlaufzeit der Bundesligalizenz zu erhalten. Das Unterbinden der im "Alpha Agreement" angelegte Marktaufteilung lässt für die Zukunft den Marktteilnehmern ein Mehr an Möglichkeiten zu. Der Erhalt zweier Satellitenplattformen lässt mehr Raum für einen etwaigen Markteintritt weiterer Pay-TV Anbieter." (Bundeskartellamt: ra)


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