Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Preisabsprachen von Tapetenherstellern


Preise für Tapeten in Deutschland:
Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von rd. 17 Mio. Euro
Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen


(19.03.14) - Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen vier Hersteller von Tapeten, deren Verantwortliche und ihren Verband in Höhe von insgesamt rd. 17 Mio. EUR wegen Preisabsprachen verhängt. Es handelt sich um die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, Marburger Tapetenfabrik J.B. Schaefer GmbH & Co. KG, Kirchhain, Erismann & Cie. GmbH, Breisach am Rhein, Pickhardt + Siebert GmbH, Gummersbach, sowie den Verband der Deutschen Tapetenindustrie e.V., Frankfurt a.M. (VDT).

Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2010 infolge eines Kronzeugenantrages der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, Bramsche, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen. Wir haben auch ein Bußgeld gegen den Verband verhängt. Verbandsarbeit ist ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. In diesem Fall wurde jedoch die Funktion dazu missbraucht, die Absprache der Hersteller aktiv zu unterstützen."

Verantwortliche der Tapetenhersteller A.S. Création, Rasch, Marburger und Erismann hatten im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT vereinbart, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5 bis 6 Prozent durchzuführen. Dabei sollte A.S. Création als Marktführer mit der Ankündigung voranschreiten. Der damalige Geschäftsführer des VDT hat die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt, indem er Informationen von A.S. Création über deren bevorstehende Ankündigung der Preiserhöhung an alle Mitgliedsunternehmen des VDT weitergeleitet hat.

Auch die nächste Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 erfolgte auf Grundlage einer wettbewerbswidrigen Absprache. Diese war im April 2007 am Rande einer VDT-Mitgliederversammlung zwischen den Unternehmen A.S. Création, Rasch, Marburger, Erismann sowie in diesem Fall auch Pickhardt + Siebert getroffen worden und beinhaltete eine gemeinsame Preiserhöhung um etwa 5 Prozent.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Pickhardt + Siebert bei der Aufklärung der Preisabsprache zum 1. Januar 2008 mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Die Verfahren gegen Erismann sowie gegen Pickhardt + Siebert konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden, was ebenfalls bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt wurde. Die gegen diese beiden Unternehmen ergangenen Entscheidungen sind bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen