Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben
Bundeskartellamt gibt Erwerb von Glasrecycling-Unternehmen durch den Rethmann-Konzern frei
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rethmann-Gruppe freigegeben, die G.R.I.-Glasrecycling NV, Lummen, Belgien, und die VSB Holding NV, Lummen, Belgien, von der belgischen Familie Vanswartenbrouck zu erwerben. In Deutschland sind die erworbenen Gesellschaften in der Aufbereitung von Altglas tätig. Sie betreiben insbesondere eine Glasaufbereitungsanlage in Dormagen in Nordrhein-Westfalen. Die zum Rethmann-Konzern gehörende Rhenus-Gruppe verfügt mit fünf eigenen und drei von Gemeinschaftsunternehmen betriebenen Anlagen schon bislang über die meisten Glasaufbereitungsanlagen und die größten Aufbereitungskapazitäten in Deutschland.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In der betroffenen Region kommen die Unternehmen zusammen auf sehr hohe Marktanteile. Sie haben einen großen Vorsprung vor den wenigen mittelständischen Wettbewerbern. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei dem Marktgebiet um einen sogenannten Bagatellmarkt handelte."
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten. Bei Hohlglas handelt es sich um Flaschen und andere Behälter, bei Flachglas um Glasscheiben. Das Bundeskartellamt hat insbesondere den Bereich der Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben intensiv untersucht. Es zeigte sich, dass der räumlich relevante Markt um die Anlage in Dormagen im Wesentlichen Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie grenznahe Gebiete in Belgien und den Niederlanden umfasst, von wo in beträchtlichem Umfang Rohscherben zur Aufbereitung nach Deutschland importiert werden. Auf diesem Markt erreichen die Zusammenschlussbeteiligten Marktanteile, die weit über der gesetzlichen Schwelle von 40 Prozent liegen, ab der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.
Die Ermittlungen zeigten jedoch, dass auf dem inländischen Teil des Marktes im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. Euro umgesetzt wurden, sodass es sich um einen sogenannten Bagatellmarkt handelt und keine Untersagung wegen wettbewerblicher Probleme auf diesem Markt ausgesprochen werden konnte.
Auf den übrigen betroffenen Märkten lagen die Untersagungsvoraussetzungen im Ergebnis nicht vor. Das gilt ebenfalls für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben an Glasproduzenten, die das aufbereitete Material als Rohstoff einsetzen. In diesem Bereich war insbesondere zu berücksichtigen, dass es mit dem Unternehmen Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH als größten Anbieter in Deutschland einen starken Wettbewerber gibt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir beobachten seit einiger Zeit eine wachsende Konzentration auf den verschiedensten Entsorgungsmärkten. In unserer aktuell laufenden Sektoruntersuchung werden wir uns insbesondere den Bereich der Erfassung von Haushaltsabfällen anschauen, um dort mögliche Problemfelder zu identifizieren und um zu analysieren, wie die wettbewerbliche Situation verbessert werden kann." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 21.08.17
Home & Newsletterlauf: 18.09.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>