Lieferung von Speisekartoffeln und Speisezwiebeln
Bundeskartellamt gibt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für den Vertrieb von Kartoffeln fusionskontrollrechtlich frei
Trotz der fusionskontrollrechtlichen Freigabe wird die Kooperation nun darüber hinaus auf ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Kartellrecht geprüft
(18.05.12) - Nach eingehender fusionskontrollrechtlicher Prüfung hat das Bundeskartellamt die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Agronovita GmbH durch die Hans-Willi Böhmer GmbH & Co. KG, Mönchengladbach und die Krohn Holding GmbH, Lüneburg freigegeben. Agronovita soll zunächst für Böhmer und Krohn die Belieferung von REWE und der Discounttochter Penny mit Speisekartoffeln und Speisezwiebeln koordinieren. Weiterhin beteiligt sich die Rainer Bausch GmbH, Lich/Langsdorf in nicht fusionskontrollpflichtigem Umfang an Agronovita.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch wenn die Gründung der Agronovita freigegeben werden konnte, verkennt das Bundeskartellamt nicht, dass weitere Zusammenschlüsse auf Seiten der Packbetriebe die Spielräume für wirksamen Wettbewerb verringern können. Daher werden wir weitere Konzentrationsprozesse auf den hier betroffenen Märkten, insbesondere wenn sie unter Beteiligung der Marktführer erfolgen, intensiv prüfen."
Böhmer und Krohn sind Marktführer auf den bundesweiten Märkten für die Lieferung von Speisekartoffeln und Speisezwiebeln an Lebensmitteleinzelhändler und andere Großabnehmer und verfügen gemeinsam über ein flächendeckendes Standortnetz. Dennoch konnte zum jetzigen Zeitpunkt das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die meisten Nachfrager neben den bundesweit vertretenen Zusammenschlussbeteiligten Anbieter mit regionalen Vertriebsschwerpunkten beim Einkauf berücksichtigen. In Deutschland sind derzeit deutlich mehr als 30 Unternehmen in der Belieferung mit Speisekartoffeln und Speisezwiebeln tätig. Beim Einkauf von Obst und Gemüse durch Lebensmitteleinzelhändler spielt die regionale Nähe der Erzeuger als auch die Nachhaltigkeit der Erzeugungs- und Verarbeitungsprozesse eine wichtige Rolle.
Trotz der fusionskontrollrechtlichen Freigabe wird die Kooperation nun darüber hinaus auf ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Kartellrecht geprüft. Diese Prüfung ist geboten, weil die strategische Bündelung wichtiger Vertriebsaktivitäten in der Agronovita zu einer weitergehenden Abstimmung von Preis- und Sortimentsstrategien der Muttergesellschaften führen kann. Ein entsprechendes Prüfverfahren hat das Bundeskartellamt bereits eingeleitet. (Bundeskartellamt: ra)
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