Preisabsprachen in der Lebensmittelbranche
Hinweise des Bundeskartellamtes zum Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel
Nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen – sofern sie nicht im Ausnahmefall vom Kartellverbot freigestellt sind – verboten
Das Bundeskartellamt hat ein Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht. Ziel des Hinweispapiers ist es, Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern. Der finalen Fassung des Dokuments war eine öffentliche Konsultation vorausgegangen. In diesem Rahmen waren zahlreiche Stellungnahmen u.a. vom Markenverband, dem HDE sowie nationalen und internationalen Rechtsanwaltsorganisationen eingegangen. Das Bundeskartellamt hat die Stellungnahmen bewertet und verschiedene der eingegangenen Anregungen aufgegriffen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In den vergangenen Jahren haben wir uns in einer ganzen Reihe von Verfahren intensiv mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Händlern und den Herstellern in der Lebensmittelbranche befasst. Mit unserem Papier wollen wir gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft. Die Praxisbeispiele können auch mit Blick auf andere Wirtschaftsbereiche von Bedeutung sein. Dies hängt allerdings davon ab, wie stark die dortigen Marktverhältnisse denen im stationären Lebensmitteleinzelhandel ähneln."
In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche verhängt.
Nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen – sofern sie nicht im Ausnahmefall vom Kartellverbot freigestellt sind – verboten. Die Europäische Kommission hat Vertikalleitlinien veröffentlicht, die Ausführungen zur Auslegung des Preisbindungsverbots im europäischen Recht enthalten. Das Hinweispapier soll die Leitlinien im Hinblick auf im stationären Lebensmitteleinzelhandel gebräuchliche Praktiken ergänzen.
Die "Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels" sowie die Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 17.08.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>