Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Untersagung der Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1
Marktbeherrschendes Duopol auf dem Markt für Fernsehwerbung
(16.08.12) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, mit der die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform untersagt wurde.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien. Die Dynamik dieser Märkte schließt nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen."
Das Bundeskartellamt hatte im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, weil die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte. Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen hätte darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen dargestellt.
Die Plattform hätte mit den vorgesehenen Vorgaben von RTL und ProSiebenSat.1 die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt konserviert und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich der Bewertung des Bundeskartellamts angeschlossen und die Untersagung bestätigt.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen. Die Unternehmen können gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Bundesnetzagentur
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Anreizregulierung ohne negativen Effekt
Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.
-
Androhung von Zwangsgeld
Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.
-
Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten
Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.
-
Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern
Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
-
Nach wie vor beträchtliche Marktmacht
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.