Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Rechtswidrige Preisabsprache bei Arzneimitteln


Abgesprochene Preiserhöhung bei Arzneimitteln nach Bonusantrag rückgängig gemacht
Grünenthal hat die im Zuge der rechtswidrigen Preisabsprache festgelegten Preiserhöhungen zurückgenommen und die Preise auf das Niveau vor Beginn der Absprache reduziert


(11.05.09) - Die Firma Grünenthal GmbH hatte im Herbst 2008 eine Preisabsprache mit der Infectopharm GmbH im Rahmen eines sogenannten Bonusantrags beim Bundeskartellamt angezeigt und durch umfassende Angaben zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen. Das Bundeskartellamt konnte daraufhin die zwischen den beiden Arzneimittelherstellern im Bereich der Colistin-haltigen Antibiotika abgesprochenen Preiserhöhungen abstellen und eine Preisreduktion bei den betroffenen Präparaten durchsetzen. Die bereits entstandenen Mehrkosten werden den Krankenkassen zurückgezahlt.

Grünenthal hat die im Zuge der rechtswidrigen Preisabsprache festgelegten Preiserhöhungen zurückgenommen und die Preise auf das Niveau vor Beginn der Absprache reduziert. Den Krankenkassen unterbreitete das Unternehmen jüngst einen Vorschlag zur Kompensation der durch die Preisabsprache entstandenen Mehrkosten. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde, aufgrund der umfassenden Kooperation von Grünenthal bei den Ermittlungen, von der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen.

Infectopharm hat die Preise ebenfalls wieder abgesenkt. Nach Intervention des Bundeskartellamtes erklärte sich auch Infectopharm bereit, den bei den Krankenkassen entstandenen Schaden zu begleichen. Ein Bußgeld wurde aufgrund der geringen finanziellen Bedeutung der Preisabsprache, des niedrigen Marktanteils der Infectopharm und der Einwilligung in die freiwillige Schadensbegleichung nicht verhängt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen