Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Oligopol auf dem Kraftstoffsektor


Bundeskartellamt hält an Oligopol-Befund in der Mineralölwirtschaft fest
OMV-Tankstellen gehen an einen Außenseiter - Shell muss Übernahmepläne reduzieren


(10.12.10) - Das Bundeskartellamt geht nach wie vor davon aus, dass die in Deutschland vertikal integrierten Mineralölkonzerne Shell, BP (Aral), ExxonMobil (Esso), ConocoPhilipps (Jet) und Total auf regionalen Tankstellenmärkten ein beherrschendes Oligopol bilden.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Übernahmen und Zukäufe fremder Tankstellen-Standorte sind nur in engen Grenzen möglich, um eine weitere Konzentration des Marktes zu verhindern."

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diesem Befund kürzlich eine Absage erteilt und geurteilt, dass die "Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen wesentlichen Wettbewerb erwarten lassen und sie im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung besitzen". Mit diesem Beschluss hatte das Gericht die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes, gegen das Zusammenschlussvorhaben der Total, 59 ostdeutsche Tankstellen der österreichischen OMV zu übernehmen (vgl. PM vom 29. April 2009), aufgehoben. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht in dieser Sache noch aus.

Die Sichtweise des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird durch die Erkenntnisse des Amtes nicht zuletzt im Rahmen der laufenden Sektoruntersuchung Kraftstoffe nicht bestätigt. Sie steht auch im Gegensatz zu den vielen Reaktionen, die das Amt von mittelständischen Tankstellenbetreibern und aus der Öffentlichkeit täglich erreichen.

Ob es zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Sache kommen wird, ist jedoch offen, nachdem die OMV-Tankstellen zwischenzeitlich an die zum polnischen Orlen-Konzern gehörende Orlen Deutschland AG veräußert wurden. Das Bundeskartellamt hat diese Transaktion bereits freigegeben und verspricht sich davon eine Stärkung des Außenwettbewerbs auf den betroffenen ostdeutschen Regionalmärkten.

Übernahme von Edeka-Tankstellen durch Shell erst nach Anpassung genehmigt
Auch der Shell-Konzern hat seine ursprünglichen Übernahme-Pläne deutlich anpassen müssen, um eine drohende Untersagung des Gesamtvorhabens zu vermeiden.

Insbesondere von Seiten des Mineralölmittelstands waren in Bezug auf die zuletzt noch in Rede stehenden 19 Edeka-Tankstellen erhebliche Bedenken geltend gemacht worden, denen mit der nun gefundenen Lösung weitgehend Rechnung getragen werden konnte. So werden nun auf den beiden als wettbewerblich problematisch identifizierten Regionalmärkten Bielefeld und Herford mengenbezogen deutlich weniger Tankstellen übernommen, als ursprünglich beabsichtigt. In dieser reduzierten Form konnte das Vorhaben freigegeben werden.

Ergebnisse der Sektoruntersuchung Kraftstoffe Ende Januar 2011
Die Sektoruntersuchung Kraftstoffe wird in Kürze abgeschlossen. Nachdem der Zwischenbericht vom Juni 2009 vor allem eine Bewertung der Strukturen im Kraftstoffsektor und den Oligopolbefund zum Gegenstand hatte, konzentriert sich die Untersuchung seitdem auf Schwerpunktthemen wie die Prüfung von Preisscheren zu Lasten mittelständischer Tankstellenunternehmen, die kartellrechtliche Relevanz von so genannten Agentur- oder auch Markenpartnerverträgen, wettbewerbliche Probleme im Zusammenhang mit Tank- und Servicekarten sowie die Verhältnisse bei Bundesautobahntankstellen.

Zudem sollen mit einer sehr aufwändigen quantitativen Untersuchung der Tankstellenpreise auf den vier regionalen Märkten Hamburg, Köln, München und Leipzig erstmals valide Aussagen darüber ermöglicht werden, inwieweit es bestimmte Preissetzungsmuster gibt. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit mit einem Bericht voraussichtlich Ende Januar bekannt gemacht. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen