Absprachen über Preise
Kartellrechts-Compliance: Pläne für ARD- und ZDF-Online-Plattform "Germany’s Gold" aufgegeben
Mundt: "Pläne von ARD und ZDF sahen aber Absprachen über Preise und bestimmte Exklusivitätsvereinbarungen vor, die wir nicht akzeptieren konnten"
(07.10.13) - Die gemeinsame Online-Plattform "Germany’s Gold", die ARD und ZDF über kommerzielle Tochtergesellschaften gemeinsam mit elf weiteren Produktions- und Rechtehandelsunternehmen gegründet hatten, wird nicht an den Start gehen. Dies haben die Gesellschafter dem Bundeskartellamt mitgeteilt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "ARD und ZDF konnten kein kartellrechtskonformes Konzept für den Betrieb ihrer Online-Videoplattform vorlegen. Möglich wäre der Betrieb eines offenen Marktplatzes auf der Grundlage einer technischen Plattform gewesen. Dies hätte im Übrigen auch den Anforderungen entsprochen, die an RTL und ProSiebenSat.1 gestellt wurden. Die Pläne von ARD und ZDF sahen aber Absprachen über Preise und bestimmte Exklusivitätsvereinbarungen vor, die wir nicht akzeptieren konnten. Diesen kartellrechtlichen Vorgaben müssen sich die kommerziellen Töchter von ARD und ZDF ebenso stellen, wie andere private Unternehmen."
Das Bundeskartellamt hatte wettbewerbliche Bedenken gegen das Geschäftsmodell von Germany’s Gold geltend gemacht, weil es die gemeinsame Online-Vermarktung von entgeltlichen Videos, deren Produktion weitgehend mit Gebühren finanziert wurde, mit Preisabsprachen und bestimmten Exklusivitätsvereinbarungen vorsah.
Darüber hinaus war zu befürchten, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzt Zugang zu den Videos erhalten werden. Das Bundeskartellamt hatte die Unternehmen daher aufgefordert, das Geschäftsmodell der Plattform kartellrechtskonform auszugestalten und die gebührenfinanzierten Produktionen alternativen Plattformen diskriminierungsfrei zugänglich zu machen (Bundeskartellamt: ra)
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