Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb auf dem Entsorgungsmarkt


Bundeskartellamt sieht Fusion Remondis/DSD kritisch
Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes bestehen aus drei Gründen wettbewerbliche Bedenken gegen die Übernahme von DSD durch Remondis



Das Bundeskartellamt hat den Unternehmen Remondis SE & Co. KG und DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass es nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis beabsichtigt, das Fusionsvorhaben der beiden Unternehmen zu untersagen. Remondis und DSD haben nun Gelegenheit, binnen zwei Wochen Stellung zu dem Entscheidungsentwurf des Bundeskartellamtes zu nehmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Nach vorläufiger Bewertung würde die Übernahme von DSD durch Remondis zu einer Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen in Deutschland führen. Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise auf dem Markt für duale Systeme."

Remondis ist das mit Abstand größte deutsche Entsorgungsunternehmen. Es ist auf fast allen Märkten der Entsorgungswirtschaft tätig. Hierzu zählen insbesondere die Sammlung (Erfassung), Sortierung und Aufbereitung von Verkaufsverpackungen sowie die anschließende Vermarktung bzw. Verwertung.

DSD ist das größte duale System in Deutschland. Duale Systeme organisieren das Verpackungsrecycling im Auftrag und gegen Entgelt der Hersteller, Importeure oder Händler (sogenannte Inverkehrbringer) von Verpackungen. Duale Systeme wie DSD beauftragen dann wiederum die eigentlichen Entsorgungsunternehmen wie z.B. Remondis mit der Erfassung, Sortierung und Aufbereitung des anfallenden Verpackungsmülls.

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes bestehen aus drei Gründen wettbewerbliche Bedenken gegen die Übernahme von DSD durch Remondis.

Durch den Zusammenschluss würde sich das unternehmerische Kalkül von Remondis und DSD ändern. Es entstünden Anreize, dass Remondis ihre Preise für die von den Wettbewerbern von DSD benötigten Vorleistungen der Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Verpackungsabfällen erhöht. Dies würde nach vorläufiger Beurteilung zu erheblichen Marktanteilsgewinnen von DSD, also einer Verdrängung von DSD-Wettbewerbern, und letztlich zu höheren Preisen auf dem Markt für duale Systeme führen.

Weiterhin könnte DSD sein erhebliches Nachfragevolumen künftig zur Verdrängung von Remondis-Wettbewerbern einsetzen. DSD hat aufgrund seines hohen Marktanteils bei den Inverkehrbringern einen entsprechend hohen Zugriff auf die Verpackungsmengen, die zur Sortierung, Aufbereitung und Verwertung anstehen. Diese Abfallmengen könnte das fusionierte Unternehmen zur weiteren Verarbeitung in Remondis-Anlagen umleiten und verbleibende Unteraufträge an Wettbewerber strategisch einsetzen.

Schließlich sind beide Unternehmen in der Vermarktung von aufbereiteten Glasscherben aus Hohlglasbehältern (wie z.B. Getränkeflaschen oder Konservengläser) tätig. Ein Zusammenschluss könnte auf diesem Markt zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung führen. Die beiden Unternehmen kämen hier auf gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent.

An dem Verfahren sind als sogenannte Beigeladene neben Remondis und DSD acht weitere Unternehmen beteiligt, die nun ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf haben.

Das Zusammenschlussvorhaben war aufgrund der Umsätze der Beteiligten zunächst bei der Europäischen Kommission zur Prüfung angemeldet worden. Die Beteiligten hatten einen Antrag auf Verweisung an das Bundeskartellamt gestellt, dem die Europäische Kommission entsprochen hatte. Die Anmeldung des Vorhabens beim Bundeskartellamt erfolgte dann Mitte Januar. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 03.06.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen