Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Ausnahmslos sogenannte Bagatellmärkte


Bundeskartellamt gibt Übernahme der Mediengruppe Frankfurt durch Ippen-Gruppe frei
"Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen"



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ippen-Gruppe freigegeben, die Mediengruppe Frankfurt von der FAZIT-Stiftung zu übernehmen. Zu den Zeitungstiteln der Mediengruppe Frankfurt gehören die "Frankfurter Neue Presse" und die "Frankfurter Rundschau". Erworben werden soll auch das Anzeigenblatt "Mix am Mittwoch".

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen. Derzeit verfügt die FAZ-Gruppe in Frankfurt mit den drei Titeln "Frankfurter Neue Presse", "Frankfurter Rundschau" und der Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über ein Monopol. Nach dem Zusammenschluss werden "Frankfurter Neue Presse" und "Frankfurter Rundschau" im Wettbewerb zur Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" stehen und die Leser können zwischen zwei voneinander unabhängigen Mediengruppen auswählen."

Die Ippen-Gruppe verlegt in ganz Deutschland Tageszeitungen. Zur Gruppe gehört ebenfalls eine Vielzahl von Anzeigenverlagen, welche Anzeigenblätter herausbringen. An der Spitze der Verlagsgruppe steht der Verleger Dr. Dirk Ippen. In Südhessen verlegt die Ippen-Gruppe u.a. die "Offenbach-Post" und die "Wetterauer Zeitung". Kernverbreitungsgebiete der "Frankfurter Rundschau" und der "Frankfurter Neue Presse" sind die Stadt Frankfurt, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Landkreis Limburg-Weilburg.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft eine Vielzahl von Anzeigen- und Lesermärkten in Südhessen. Bei den betroffenen Anzeigenmärkten handelt es sich ausnahmslos um sogenannte Bagatellmärkte, welche – aufgrund des geringen Umsatzvolumens – von Gesetzes wegen bei der Entscheidung über die Freigabefähigkeit eines Zusammenschlussvorhabens nicht berücksichtigt werden dürfen. Auf den betroffenen Lesermärkten kommt es infolge des Zusammenschlussvorhabens in der Stadt Offenbach, im Landkreis Offenbach und im Wetteraukreis zu Überschneidungen. Dieser Umstand stand einer Freigabe aber nicht entgegen, da die Verbesserungen auf dem Lesermarkt in der Stadt Frankfurt deutlich gewichtiger sind als etwaige Verschlechterungen in diesen Gebieten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen