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Ermittlungen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten


Vertiefte Prüfung beim Erwerb von Real-Standorten durch Edeka
Kurz nach Eingang der Fusionsanmeldung hatte das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse an Unternehmen des Lebensmittelhandels geschickt



Das Bundeskartellamt hat eine vertiefte Prüfung des Erwerbs von 87 Real-Standorten von der Re­dos Re­al Estate GmbH durch die Edeka Zentrale AG & Co. KG eingeleitet, da weitere Ermittlungen zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten erforderlich sind. Nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens gilt für Edeka/Redos nun eine Prüfungsfrist bis zum 28. Februar 2020.

Kurz nach Eingang der Fusionsanmeldung am 28. Oktober hatte das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse an Unternehmen des Lebensmittelhandels geschickt, um die aktuellen Marktverhältnisse in Deutschland zu ermitteln. Dabei hatte das Amt die Ermittlungen auf alle 277 Real-Standorte erstreckt, um auch für etwaige Übernahmevorhaben weiterer Erwerber die erforderlichen Daten zu erheben.

Am 15. November 2019 hat die Tegut GmbH & Co. KG den Erwerb von sieben Real-Standorten von Redos beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Anmeldung ist allerdings noch unvollständig, so dass die Verfahrensfrist noch nicht zu laufen begonnen hat. Die Georg Jos. Kaes GmbH, die in Bayern unter anderem Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte unter der Marke V-Markt betreibt, hat am 21. November 2019 ebenfalls den Erwerb von sieben Real-Standorten beim Bundeskartellamt angemeldet.

Zu den einzelnen Real-Standorten, die Gegenstand der jeweiligen Fusionskontrollverfahren sind, macht das Bundeskartellamt keine weiteren Angaben. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 11.02.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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