Ermittlungen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten
Vertiefte Prüfung beim Erwerb von Real-Standorten durch Edeka
Kurz nach Eingang der Fusionsanmeldung hatte das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse an Unternehmen des Lebensmittelhandels geschickt
Das Bundeskartellamt hat eine vertiefte Prüfung des Erwerbs von 87 Real-Standorten von der Redos Real Estate GmbH durch die Edeka Zentrale AG & Co. KG eingeleitet, da weitere Ermittlungen zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten erforderlich sind. Nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens gilt für Edeka/Redos nun eine Prüfungsfrist bis zum 28. Februar 2020.
Kurz nach Eingang der Fusionsanmeldung am 28. Oktober hatte das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse an Unternehmen des Lebensmittelhandels geschickt, um die aktuellen Marktverhältnisse in Deutschland zu ermitteln. Dabei hatte das Amt die Ermittlungen auf alle 277 Real-Standorte erstreckt, um auch für etwaige Übernahmevorhaben weiterer Erwerber die erforderlichen Daten zu erheben.
Am 15. November 2019 hat die Tegut GmbH & Co. KG den Erwerb von sieben Real-Standorten von Redos beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Anmeldung ist allerdings noch unvollständig, so dass die Verfahrensfrist noch nicht zu laufen begonnen hat. Die Georg Jos. Kaes GmbH, die in Bayern unter anderem Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte unter der Marke V-Markt betreibt, hat am 21. November 2019 ebenfalls den Erwerb von sieben Real-Standorten beim Bundeskartellamt angemeldet.
Zu den einzelnen Real-Standorten, die Gegenstand der jeweiligen Fusionskontrollverfahren sind, macht das Bundeskartellamt keine weiteren Angaben. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 11.02.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.