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Big Data und Wettbewerb


Schriftenreihe "Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft" des Bundeskartellamtes
Mit dieser neuen Schriftenreihe möchte das Bundeskartellamt die öffentliche Diskussion zu aktuellen Fragen der Wettbewerbspolitik in der digitalen Welt voranbringen



Das Bundeskartellamt startete mit einer neuen Schriftenreihe zum Thema "Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft". Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Internet und die Digitalisierung verändern die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln auf vielfältige Weise. Die Wettbewerbspolitik und die kartellbehördliche Praxis werden durch neue digitale Produkte und Geschäftsmodelle und die besonderen Eigenschaften digitaler Märkte vor neue Aufgaben gestellt.

Mit dieser neuen Schriftenreihe möchte das Bundeskartellamt mit kurzen, möglichst eingängigen Beiträgen die öffentliche Diskussion zu aktuellen Fragen der Wettbewerbspolitik in der digitalen Welt voranbringen und Impulse in der Debatte rund um die Schnittstellen von Digitalisierung, Wettbewerb und Verbraucherschutz setzen."

Der erste Beitrag der Schriftenreihe beschäftigt sich mit dem Thema "Big Data und Wettbewerb". Es werden Besonderheiten digitaler, datenbezogener Märkte und die Rolle von Daten in der wettbewerblichen Analyse erläutert. Schließlich wird auf die Bedeutung datenschutzrechtlicher Aspekte für kartellrechtliche Verfahren eingegangen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 08.12.17
Home & Newsletterlauf: 16.01.18




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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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