Austausch von Wettbewerbsbehörden
G7-Wettbewerbsbehörden rücken im Digitalbereich weiter zusammen
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit"
Die Wettbewerbsbehörden der G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA), die Europäische Kommission und die Behörden der G7-Gaststaaten Australien, Indien, Korea und Südafrika diskutierten im Rahmen des Digital Competition Enforcers Summit in London am 29. und 30.11.2021 Fragestellungen aus dem Digitalbereich und mögliche Lösungsansätze hierzu, unter anderem im Hinblick auf Digitalplattformen wie etwa App-Stores oder Online-Marktplätze, Online-Werbung, mobile Ökosysteme, Cloud Computing und Algorithmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit. Ein intensiver internationaler Austausch ist dabei Grundlage und Garant für ein effektives Eingreifen. Wir lernen voneinander und miteinander. Auch die Gesetzgeber reagieren. Das zeigen die neuen und schärferen Werkzeuge, die uns in Deutschland, in der EU und in vielen anderen Staaten an die Hand gegeben werden. Die G7 erleichtert den wichtigen Austausch von Wettbewerbsbehörden und Politik, um den sich global stellenden Herausforderungen zu begegnen."
Als Ressource für weitere Kooperation zwischen den Wettbewerbsbehörden und für die politischen Entscheidungsträger wurde im Rahmen der hybrid ausgerichteten Veranstaltung ein Kompendium verabschiedet, das Schwerpunkte der jeweiligen Arbeit im Digitalbereich bündelt.
Der Digital Competition Enforcers Summit wurde von der Competition and Markets Authority im Rahmen der aktuellen britischen G7-Präsidentschaft ausgerichtet. Im Jahr 2022 übernimmt Deutschland die G7 Präsidentschaft. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 06.12.21
Newsletterlauf: 03.03.22
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.