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Verordnung entspricht dem Europäischen Grünen Deal


Bienenschädliche Neonikotiniode: Neue Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln
Die Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit zeigen, dass Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen




In der Europäischen Union dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände der Pestizide Clothianidin und Thiamethoxam enthalten. Die EU-Staaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bestätigt. Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte: "Aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf Bestäuber, insbesondere auf Bienen, wurde die Verwendung dieser beiden Neonikotinoide in der EU bereits eingestellt. Heute gehen wir einen Schritt weiter und tragen auch auf globaler Ebene zum Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen bei. Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten."

Die Rückstandshöchstmengen für die beiden bienenschädlichen Neonikotinoide sinken auf den niedrigsten Wert, der mit den neuesten Technologien überhaupt gemessen werden kann. Die Regeln sollen bis Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden und gelten nach einer Übergangsfrist sowohl für in Europa produzierte als auch importierte Lebens- und Futtermittel.

Hintergrund
Die Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit zeigen, dass Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen. Aus diesem Grund war ihre Verwendung im Freien in der EU bereits 2018 verboten worden.

Die Verordnung entspricht den Zielen des Europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie, bei der Bewertung von Anträgen auf Einfuhrtoleranzen für Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, Umweltaspekte berücksichtigen. Gleichzeitig wird den Standards und Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) Rechnung getragen. Die WTO-Mitglieder wurden konsultiert.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 27.09.22
Newsletterlauf: 05.12.22


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