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Russland & Informationsmanipulation


EU-Kommission begrüßt neue Sanktionen gegen Desinformation und Kriegspropaganda
Die Sanktionen richten sich nicht gegen die Meinungsfreiheit



Die Europäische Kommission begrüßt den Beschluss des Rates, die in der EU stattfindenden oder auf die EU abzielenden Sendetätigkeiten von vier weiteren Medienunternehmen (Voice of Europe, RIA Novosti, Izvestia und Rossiyskaya Gazeta) auszusetzen, da diese den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen und rechtfertigen. Russland hat sich an kontinuierlicher und konzertierter Propaganda sowie an Informationsmanipulation beteiligt, die sich gegen die Zivilgesellschaft in der EU und ihren Nachbarländern richten und durch die Fakten drastisch verzerrt und manipuliert werden. Diese Propagandaaktionen werden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung Russlands verbreitet. Derartige Aktionen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.

Das Risiko für unsere demokratischen Gesellschaften – und für die Integrität der bevorstehenden Europawahl und der nationalen Wahlen – hat zugenommen. Die beschlossenen Maßnahmen sind eine entschiedene Antwort darauf.

Die Sanktionen richten sich nicht gegen die Meinungsfreiheit. Sie enthalten spezifische Schutzmaßnahmen für die Meinungsfreiheit und journalistische Tätigkeiten. Die Maßnahmen hindern die mit Sanktionen belegten Medienunternehmen und ihre Beschäftigten nicht daran, andere Tätigkeiten als die Ausstrahlung von Sendungen in der Union durchzuführen, wie etwa Recherchen und Interviews.

Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die ihr nahestehenden Medien ihre Desinformations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten einstellen. (EU-Kommunikation: ra)

eingetragen: 26.05.24
Newsletterlauf: 18.07.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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