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Recht auf Reparatur


Nachhaltiger Konsum, Schutz vor Greenwashing: EU-Kommission begrüßt Einigung
Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zum ökologischen Wandel



Verbraucher sollen künftig besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Auf eine entsprechende Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament und Rat geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders spricht von einer Hilfe für die Menschen, sich aktiv am ökologischen Wandel zu beteiligen. Die neuen Vorschriften "geben ihnen Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Der Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und der Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken sind von grundlegender Bedeutung, um dieses Ziel zu erreichen".

Reynders betonte weiter: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in der Lage sein, Antworten auf Fragen zu finden wie: Ist ein Produkt für eine lange Lebensdauer ausgelegt? Ist es reparierbar? Gibt es eine längere Haltbarkeitsgarantie, falls das Produkt kaputtgeht? Sind die Informationen über den CO2-Fußabdruck des Produkts korrekt und zuverlässig? Zusammen mit anderen Initiativen wie dem Recht auf Reparatur werden die neuen Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Wandel leisten, indem sie alle Bürgerinnen und Bürger in diese Bemühungen einbezieht."

Vorschlag der Kommission vom März 2022
Wie von der Kommission im März 2022 vorgeschlagen, ändern die neuen Vorschriften die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte. Europäisches Parlament und der Rat müssen ihre politische Einigung nun noch förmlich annehmen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 01.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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