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Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen


EU-Kommission verlangt im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste Auskunft von X
Das Gesetz über digitale Dienste ist ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU




Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben ein Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste förmlich an X gerichtet. Grund dafür sind bei der Kommission eingegangene Hinweise über die mutmaßliche Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation, insbesondere von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hetze. Das Verlangen betrifft auch die Einhaltung anderer Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste.

Infolge seiner Benennung als sehr große Online-Plattform muss X alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten und seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften einhalten. Dies umfasst auch die Bewertung und Minderung der Risiken in Bezug auf die Verbreitung von illegalen Inhalten, Desinformation und Darstellungen geschlechtsbezogener Gewalt sowie die Beeinträchtigung der Ausübung der Grundrechte und der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des geistigen Wohlbefindens.

Im vorliegenden Fall untersuchen die Kommissionsdienststellen, ob X das Gesetz über digitale Dienste einhält. Dabei geht es u. a. um die Regeln und Maßnahmen der Plattform in Bezug auf die Meldung illegaler Inhalte, die Bearbeitung von Beschwerden, die Risikobewertung und die Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken. Die Kommissionsdienststellen sind befugt, zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften weitere Auskünfte von X zu verlangen.

Hintergrund
Das Gesetz über digitale Dienste ist ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU. Es setzt neue Standards für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf Desinformation, illegale Inhalte wie illegale Hassrede und andere Gefahren für die Gesellschaft. Gleichzeitig enthält es übergeordnete Grundsätze und solide Garantien für das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Rechte der Nutzer.

Am 25. April 2023 hatte die Kommission 19 Unternehmen anhand ihrer Nutzerzahlen von über 45 Millionen bzw. 10 Prozent der EU-Bevölkerung als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr große Suchmaschinen (VLSEs) benannt. Diese Plattformen und Suchmaschinen müssen alle seit Ende August 2023 geltenden Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.23
Newsletterlauf: 08.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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